Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-06-09
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Die Differenzbereinigungssitzung fand gestern Morgen um sieben Uhr statt. Deshalb habe ich noch kein Protokoll gesehen und muss mich also auf mein Gedächtnis stützen und allenfalls noch auf die Berichterstattung in den Medien, die doch recht gut über den Verlauf unserer Kommissionssitzungen informiert sind. (Heiterkeit) Man hat ein bisschen den Eindruck, diese Unternehmenssteuerreform III liege quasi auf der Intensivstation. Entsprechend sind offensichtlich - eben nach Medienberichten - am Dienstagabend denn auch ziemlich hektische Aktivitäten im Gang gewesen. An diesen Aktivitäten waren allerdings nur die wichtigen Mitglieder der Kommission beteiligt; ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kommission weiss nicht, was da ganz genau passiert ist.
Wir erinnern uns: Am ersten Tag der ersten Sessionswoche haben wir eine erste Runde Differenzbereinigungen vorgenommen, und dann sind zehn oder elf Differenzen zurück in den Nationalrat gegangen. Heute haben wir eigentlich noch zwei Differenzen. Das heisst also, unter quantitativen Gesichtspunkten hat diese Differenzbereinigung tatsächlich gewirkt. Qualitativ gesehen muss man sagen, dass die [PAGE 426] verbliebenen Differenzen halt doch ziemlich einschenken. Wir haben da nämlich einerseits die zinsbereinigte Gewinnsteuer vorliegen. Da spricht man heute bei statischer Betrachtungsweise von 222 Millionen Franken Haben oder eben Nichthaben. Bei der zweiten Differenz - das hat der Präsident erwähnt - geht es um den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer; da geht es um 150 oder um 154 Millionen Franken Haben oder Nichthaben.
Ich beschränke mich jetzt auf die Frage der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Da haben wir verbundene Differenzen, einerseits im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, andererseits im Steuerharmonisierungsgesetz. Bei der direkten Bundessteuer ist es relativ einfach. Da hat allerdings der Nationalrat noch eine Änderung vorgenommen. Bei der Berechnung des kalkulatorischen Zinses war ursprünglich von der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen, erhöht um einen Zuschlag von 50 Basispunkten, die Rede. Diese 50 Basispunkte hat man gestrichen. Es würde also jetzt allenfalls um den Zins auf zehnjährigen Bundesobligationen gehen. Da muss man einfach Ja oder Nein sagen, ob man diesen Zins will oder nicht. Da besteht auch ganz klar eine Differenz zwischen den Räten, darüber können wir eigentlich frohen Herzens diskutieren.
Damit verbunden ist allerdings auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer im Steuerharmonisierungsgesetz. Dazu liegt eben ein Konzept vor, das diese zinsbereinigte Gewinnsteuer mit einer Bedingung verknüpft. Diese Bedingung lautet, dass Kantone sie freiwillig einführen können - das bleibt, wie es immer angedacht war. Sie können das also so machen mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer, allerdings nur, wenn in ihrem kantonalen Recht dafür die Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 Prozent festgelegt ist. Das ist eigentlich die materielle Ausgangslage.
Vielleicht ganz kurz zum Verlauf der Diskussion: Man hat erstens diskutiert, ob das überhaupt noch möglich ist und ob wir überhaupt auf diese Frage zurückkommen können. Dann hat die Kommissionsmehrheit, ohne dass eine ausdrückliche Beschlussfassung darüber vorgenommen wurde, implizit gefunden, dass man das machen kann: Gemäss einer Bestimmung im Parlamentsgesetz können offene Fragen im Differenzbereinigungsverfahren diskutiert werden. Die Argumentation der relativ knappen Mehrheit ist: Die NID-Frage, also die Frage der zinsbereinigten Gewinnsteuer, ist noch offen, und wir können diese NID-Frage mit einer Bedingung versehen - das ist also kein Problem. Es gibt Leute, die da etwas kritischer sind und sagen, eigentlich sind es zwei Fragen, die wir hier politisch zu beantworten haben. Einerseits ist die NID-Frage unbestrittenerweise offen, andererseits ist die Teilbesteuerung der Dividenden geklärt worden. Da hat uns ja unsere Schwesterkommission freundlicherweise die Diskussion verweigert - für mich nach wie vor unverständlicherweise. Da gingen die Beurteilungen ein bisschen auseinander.
Man hat dann vom Sekretariat, das diese Frage in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst der Parlamentsdienste vorabgeklärt hat, ein Papier verlangt. Dieses ist gestern Abend zugestellt worden. Betreffend die Ausgangslage wird dargelegt, worum es geht; es wird der Wortlaut des entsprechenden Artikels im Parlamentsgesetz abgebildet, es ist Artikel 89. Auf einer knappen halben Seite wird dargelegt, dass es um eine Frage mit Bedingung gehe und dass deshalb dieser Rückkommensantrag nicht nötig sei. Das ist ein bisschen eine Ermessensfrage, aber ich sage es noch einmal: Implizit hat die Kommission diese Frage beantwortet, indem sich eine Mehrheit für dieses Konzept, das Ihnen jetzt vorgelegt wird, ausgesprochen hat.
Dann hat man zusätzlich - wir wissen ja, in dieser ganzen Geschichte sind die Kantone die Hauptpartner in der Entscheidfindung - auch noch verlangt zu sehen, inwieweit die Kantone sich mit dem Konzept der Mehrheit anfreunden können. Wir haben gestern Abend per Mail die Nachricht des Sekretärs der Finanzdirektorenkonferenz erhalten. Sie lautet: "Der Antrag der WAK-SR widerspiegelt die Position der Kantone, wie sie an der Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz vom 12./13. Mai formuliert wurde." Auch hier zeigten die Finanzdirektoren seherische Fähigkeiten. Sie haben am 12./13. Mai eigentlich bereits sagen können, was wir gestern beschlossen haben.
Dann folgt der für mich entscheidende Satz: "Die Kantone akzeptieren die NID unter der Bedingung, dass die Teilbesteuerung der Dividenden harmonisiert auf mindestens 60 Prozent festgesetzt wird." Jetzt stellt sich auch hier eine Frage. Die 60 Prozent als Mindestgrenze sind definiert, aber die Teilbesteuerung der Dividenden ist freiwillig, und die Kantone können sie einführen, wenn eben ihre Gesetzgebung sie vorsieht. Für mich jedenfalls ist die Frage jetzt offen: Ist das Konzept der Mehrheit mit der Position der Finanzdirektoren von der Plenarversammlung vom 12./13. Mai 2016 kompatibel oder nicht? Auch da, würde ich meinen, gibt es wohl ziemlichen Interpretationsspielraum.
Vielleicht noch schnell zu den Entscheidfindungen: In einer ersten Runde wurden 6 zu 6 Stimmen ausgemehrt. Das war ein bisschen unglücklich und unelegant, und deshalb wurde eine erneute Abstimmung verlangt. Diese ist dann mit 7 zu 6 Stimmen - die ständerätlichen Kommissionen bestehen aus 13 Mitgliedern - entschieden worden, eben zugunsten der Verknüpfung der NID einerseits mit der direkten Bundessteuer und andererseits freiwillig, verbunden mit einer Bedingung, im Steuerharmonisierungsgesetz. Das liegt nun als neuer Antrag der Mehrheit vor. Eine Minderheit findet das ein bisschen ein gesetzgeberisches Gemurkse, macht Vorbehalte, ob das auch formell zulässig ist. Aber der Antrag der Minderheit kann Ihnen vom Vertreter der Minderheit viel besser dargelegt werden.
Ich mache das, was sich für den Referenten der Kommission gehört: Ich ersuche Sie, gemäss Antrag der Mehrheit abzustimmen. Sie werden unschwer feststellen, dass ich mir selber im Rahmen des Abstimmungsverfahrens nicht allzu sehr Folge leisten werde. Das sind halt einfach die Widersprüche der Kommissionsberichterstatter. Aber die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, diesem Konzept zuzustimmen: NID obligatorisch bei der direkten Bundessteuer, NID fakultativ mit Bedingung im Steuerharmonisierungsgesetz.