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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-06-09

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-09

Wortprotokoll

Ich hatte im Rahmen der Diskussion oft das Gefühl, dass wir vor lauter Bäumen ab und zu den Wald nicht mehr ganz sehen. Ich gestatte mir deshalb, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen. Wir alle wissen, dass dieses Paket für die Schweiz, für den Wirtschaftsstandort und für die Arbeitsplätze wichtig ist. Das ist das gemeinsame Commitment dieser Vorlage. Ich möchte daran erinnern, dass dieses Paket von einer Arbeitsgruppe zusammen mit den Kantonen in vierjähriger Arbeit erstellt wurde und am Schluss ebenfalls das breite Commitment aller Beteiligten, die vier Jahre mitgewirkt hatten, erhielt.

Wenn wir beurteilen, wie das Paket heute aussieht, sehen wir, dass wir nicht so weit vom ursprünglichen Kompromiss entfernt sind. Es sind zwar einige Änderungen passiert: Die Teilbesteuerung der Dividende haben Sie als Erstrat einmal gekippt. Ich würde das nicht als "Fluch der bösen Tat" bezeichnen. Es ist so hinzunehmen. Gleichzeitig haben Sie auf die Emissionsabgabe verzichtet. Dies sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage, die sich aber wohl in etwa wieder ausgleichen. [PAGE 436]

Zusätzlich haben Sie Beschränkungen eingeführt, die der Bundesrat nicht vorgesehen hatte. Sie haben also die Vorlage noch etwas sicherer gemacht, insbesondere für die Kantone. Sie haben den Abzug für die Inputförderung beschränkt; der Bundesrat hatte hier keine Beschränkung vorgesehen. Wir haben hier keine Differenz mehr, die Beschränkung liegt bei 150 Prozent. Sie haben generell eine Beschränkung der Abzüge auf 80 Prozent eingeführt. Hier haben wir ebenfalls keine Differenz mehr. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage haben Sie zusätzliche Sicherungen eingebaut. Im Rahmen dieser Differenzbereinigung wurden Elemente, die die Vorlage vorübergehend etwas überdehnt hatten, wieder entfernt - ich denke an die Tonnage Tax. Dann haben wir beim Ressourcenausgleich die Beta-Faktoren festgehalten. Die Anrechnung der Forschung im Ausland wurde wieder aus dieser Vorlage herausgenommen. Auch im Rahmen der Differenzbereinigung sind wir wieder etwa dort, wo wir ursprünglich waren. Damit ist der Vorwurf vom Tisch, die Vorlage sei ausgedehnt und aufgeblasen worden. Wir haben eine Vorlage, die sich wieder eng dort anlehnt, wo wir ursprünglich gestartet sind, mit den genannten Abweichungen.

Was jetzt noch als Differenz im Raum steht, ist die kalkulatorische Verzinsung des überdurchschnittlichen Eigenkapitals. Das ist die Differenz. Wenn ich eine Zwischenbilanz ziehe, gelange ich zur Haltung, dass das nun geschnürte Gesamtpaket, das über vier Jahre hinweg erarbeitet worden ist, am Schluss nicht wegen dieser Differenz scheitern sollte. Das möchte ich einfach als mein Hauptziel festhalten.

Nun zu dieser Differenz: Auch hier hat der Nationalrat noch einmal einen Kompromiss angeboten, indem er den Zuschlag von 50 Basispunkten herausgenommen hat. Ich sage das ausdrücklich, weil ich mich doch verpflichtet fühle, das Ergebnis des Nationalrates zu vertreten. Der Nationalrat hat dieses Paket mit einer geschlossenen bürgerlichen Mehrheit geschnürt und sich am Schluss auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die NID, konzentriert. Alles andere, was er einmal zusätzlich in der Vorlage hatte, hat er herausgenommen. Auch bei der NID hat er einen Kompromiss angeboten. Das ist das, was ich als Ergebnis des Nationalrates übermitteln möchte.

Im Nationalrat war die NID zentral - daher die Konzentration darauf und der Verzicht auf alles andere. Es ist das Kompromissangebot des Nationalrates, das ich Ihnen erkläre. Nun, wie ist die NID zu bewerten? Es sind jetzt Pauschalurteile erfolgt: Die Kantone wollen, die Kantone wollen nicht - was weiss ich. Ich glaube, Pauschalurteile sind hier falsch. Es gibt durchaus Kantone, für die die NID ein zentrales Element dieser Steuerreform ist, insbesondere Kantone, die einen hohen Anteil an Kapitalgesellschaften haben. Dazu zählen Zürich, Zug und andere. Die Kantone haben zwar eine Meinung abgegeben, aber sie ist doch sehr differenziert ausgefallen. Ich stelle das jeweils bei Telefonaten fest, die ich führe. Neben der Haltung des Konkordates gibt es noch 26 Meinungen der Kantone, auch bezogen auf Firmen und Unternehmen. Sie haben das bei der unterschiedlichen Interpretation jenes Zeitungsartikels gesehen. Hier gibt es unterschiedliche Interpretationen.

Zu den Steuerausfällen aufgrund der NID: Die Steuerausfälle sind so hoch, wie die Verzinsung der zehnjährigen "Eidgenossen" ist. Im Moment wäre das null Steuerausfall. Der Steuerausfall tritt dann ein, wenn diese Verzinsung für zehnjährige "Eidgenossen" wieder steigt. Wir sind bei diesen Zahlen immer von 2,5 Prozent ausgegangen, und bei den Zahlen, die hier zitiert wurden, werden 2,5 Prozent angenommen. Wir gehen also davon aus, dass die NID nicht unmittelbar zu Ausfällen führt. Wenn der Zinssatz wieder steigt, haben wir eine Teuerung und entsprechend auch Mehreinnahmen. Das ist also in Relation zu sehen. Daher sehen Sie auch in der Botschaft, dass es durchaus Meinungen und Berechnungen gibt, dass die NID - Herr Schmid hat das gesagt - sogar positive Aspekte haben könnte. Auch hier möchte ich noch einmal das Votum von Herrn Hegglin aufnehmen. Wenn wir jetzt so tun, wie wenn die Dinge bei der Patentbox und der Inputförderung völlig klar wären und die NID die grosse Blackbox wäre, dann sind wir nicht ganz ehrlich mit uns. Für die Ausgestaltung der Patentbox und die Ausgestaltung der Inputförderung kann aufgrund Ihrer Intervention der Bund jetzt auch Vorgaben machen. Das sind dann auch Elemente, die durch die Kantone sehr sorgfältig zu prüfen sind. Die NID ist mindestens im Vergleich kein grösseres Risiko oder ein Element, das anders ist als die beiden anderen. Das ist einfach festzuhalten.

Jetzt liegt es an Ihnen, hier zu entscheiden, ob Sie die NID noch in diese Vorlage einpacken wollen. Wir haben den Beschluss des Nationalrates, der weiter geht als der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Ich habe es ausgeführt: Der Beschluss des Nationalrates ist ein erarbeiteter Kompromiss, der Ihnen vorliegt. Der Antrag der Mehrheit, ursprünglich der Antrag Graber, ist noch einmal ein Kompromiss, der noch eine Lösung mit der Mehrheit der Kantone sucht. Ob Sie jetzt der Mehrheit zustimmen oder nicht, haben Sie zu entscheiden.

Grundsätzlich ist zur Vorlage zu sagen, dass es in Anbetracht des Gesamtpaketes wahrscheinlich nicht ungeschickt ist, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, diese NID als drittes Element einzuführen. Es kommt dann darauf an, wie das ausgestaltet wird. Hier haben Sie entsprechende Vorlagen. Ich würde meinen - aber das ist nur meine Beurteilung -, nachdem sich der Nationalrat jetzt relativ lange, in langer Diskussion, um einen Kompromiss bemüht hat, wäre wahrscheinlich ein Entgegenkommen ebenfalls in Form eines Kompromisses der übliche Vorgang zwischen den Räten. Die Differenz bleibt aber auf alle Fälle, mindestens für die nächste Runde. Denn der Nationalrat hat eine Lösung mit der NID. Wenn Sie das ablehnen und der Minderheit folgen, steht dieser Lösung des Nationalrates nichts gegenüber. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann steht in der nächsten Runde Ihr Beschluss gemäss dem Antrag der Mehrheit dem Beschluss des Nationalrates gegenüber.

Ich habe das Gefühl, in der Diskussion wurde jetzt die NID etwas zu böse dargestellt, wenn ich das so sagen darf. Es kommt auf die Ausgestaltung an. Mindestens unmittelbar führt sie kaum zu entsprechenden Ausfällen. Sie ist für die Kantone wichtig. Aber es gibt die Lösung, hier einen Kompromiss zu finden, in den den NID eingebunden wird. Sonst müssten wir das wohl wieder in einem nächsten Paket aufnehmen. Denn es gibt Kantone, die auf die NID angewiesen sein werden.

Das ist meine Auslegeordnung. Ich denke, aufgrund der Beratungen, die ich im Nationalrat erlebt habe, wäre es sinnvoll und möglich, sozusagen dem Nationalrat die Hand zu reichen.