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Munz Martina · Nationalrat · 2016-06-09

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat will die höhere Berufsbildung stärken. Mit dem gewählten Finanzierungssystem bleibt er aber auf halbem Weg stehen. Er will zwar in Zukunft die Kurskosten subventionieren, will diese aber von den Teilnehmern vorfinanzieren lassen und die Kosten erst nach der Abschlussprüfung zurückerstatten.

Das System der Subjektfinanzierung besticht zwar auf den ersten Blick und hat deshalb in der Vernehmlassung recht gut abgeschnitten. Auf den zweiten Blick zeigt sich dann aber, dass es grosse Mängel hat. Das vorgesehene System führt vorerst bei den Teilnehmern zu hohen Kurskosten. Die Teilnehmer der höheren Berufsbildung müssen diese hohen Kurskosten irgendwie finanzieren, denn sie erhalten die Hälfte des Betrages erst nach abgeschlossener Prüfung zurück. Viele Jugendliche bezahlen ihre Kurskosten für die höhere Berufsbildung heute schon in Raten. Ihnen fehlt das nötige Geld, denn längst nicht alle Arbeitgeber sind bereit, diese Kurse mitzufinanzieren. Die teuren Kurse machen aber die Ausbildung wenig attraktiv, auch wenn das Geld später zur Hälfte zurückbezahlt wird.

Für die Gleichstellung aller subventionierten Ausbildungsgänge im Tertiärbereich und für die Attraktivität der höheren Berufsbildung ist die jährliche Auszahlung, wie ich sie in meinem Minderheitsantrag fordere, entscheidend. Die Vorfinanzierung der Ausbildung durch die Teilnehmer ist in der Bildungslandschaft einmalig und hat enorme Ungerechtigkeiten zur Folge. Die Vorbereitungskurse dauern oft mehrere Jahre, die Kurskosten können mehrere Zehntausend Franken betragen. Dieses Geld ist für die Teilnehmer oft schwierig aufzubringen, vor allem in Berufen mit niedrigen Löhnen. Massiv ungerecht, schon fast himmelschreiend ist das System für Kursabbrecher. Wird die Ausbildung nach zwei oder drei Jahren abgebrochen - sei es wegen Schwangerschaft, Familie oder beruflichem Wechsel -, dann erhalten die Teilnehmer keinen Rappen rückvergütet. Das schwächt die Attraktivität der höheren Berufsbildung, statt sie zu stärken.

Heute unterstützen viele Kantone die Vorbereitungskurse mit kantonalen Mitteln. Die gleichen Kantone werden in Zukunft diese Aufgaben dem Bund überlassen und sich aus der Finanzierung zurückziehen. Die höheren Fachschulen werden dadurch gegenüber der höheren Berufsbildung attraktiver. Sie werden die höhere Berufsbildung zunehmend konkurrieren, denn ihre Kurse erscheinen den Teilnehmern viel günstiger.

Die Vertreter vieler Organisationen sind auf mich zugekommen und unterstützen meinen Minderheitsantrag. Von den technischen Fachschulen, dem Gewerbeverband, Hotelleriesuisse über die Bäuerinnen und die landwirtschaftlichen Schulen bis hin zum Verband schweizerischer Elektro-Installationsfirmen sind alle einhellig der Meinung, dass die Beiträge der höheren Berufsbildung mindestens einmal jährlich ausbezahlt werden müssen, um die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu erhöhen und die höhere Berufsbildung zu fördern.

Mit einer jährlichen Auszahlung der Beiträge sorgen Sie dafür, dass keine Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung der tertiären Ausbildung entstehen, dass die Ausbildung attraktiv bleibt und dass junge Berufsleute die höhere Berufsbildung ohne finanzielles Risiko anpacken können.