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Germann Hannes · Ständerat · 2016-06-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-09

Wortprotokoll

Eine erste Bemerkung zu den Ausführungen, die gemacht wurden: Ich möchte hier keine Moraldebatte führen. Wer zu sehr vor Moral trieft, befindet sich bald einmal im Morast, und wir wollen ja mit dieser Vorlage nicht im Morast landen, sondern wir wollen sie auf die Zielgerade bringen und eine wirtschaftsfreundliche Lösung realisieren, die am Schluss auch dem Staat Mehreinnahmen generieren wird. Das muss das Ziel sein. Das war das Ziel jeder dieser Unternehmenssteuerreformen bisher, und noch jede hat Erfolg gezeitigt. Ich habe es heute Morgen als Sprecher der Finanzkommission ausgeführt: Die Steuereinnahmen sind einmal mehr gestiegen, obwohl die Wirtschaftslage ja nicht so berauschend ist.

Zweite Bemerkung: Auch ich bin Vorstandsmitglied einer Industrievereinigung. Dort klingt es anders. Man will einfach eine gute, brauchbare, international konkurrenzfähige Ersatzlösung für die bisherigen Holdingprivilegien, für die gemischten Gesellschaften und so weiter.

Nebst der Moral bringt auch das Referendumsplädoyer von Herrn Levrat in dieser Phase nichts. Herr Levrat, Sie haben viele gute Argumente gebracht, die ich absolut nachvollziehen kann. Etwas Mühe habe ich aber mit der Referendumsandrohung. Ich kann die Gemütslage von Frau Fetz von sieben Uhr morgens nicht beurteilen, wenn sie meint, sie habe Tomaten auf den Augen. Dann muss ich ihr sagen, dass sie zudem auch ein schlechtes Gedächtnis hat. Ich glaube, die Referendumsandrohung besteht schon ziemlich lange. Seit wir in die Beratungen eingestiegen sind, geistert die Referendumsandrohung durch den Raum. Das ist nicht gerade eine gute Ausgangslage für eine faire und anständige Beratung.

Ja, Herr Noser, ich habe Ihrem Antrag auch anständigerweise zugestimmt, vor allem aber aus Überzeugung. Ich bedauere, dass sich nicht das Modell Noser durchgesetzt hat. Nun haben wir einen Vorschlag, der ursprünglich von Herrn Graber stammt und bei den Kantonen rückversichert ist. Was könnte uns nun in dieser schwierigen Situation Besseres geschehen?

Jetzt zum Sinn der NID, ich rufe Ihnen in Erinnerung, worum es geht: Wir haben hier in diesem Land forschungsintensive Gesellschaften, die einen grossen Teil unseres Wohlstandes begründen. Nebst dieser Forschung, die wir jetzt richtigerweise sehr stark begünstigen, haben wir im internationalen Kontext auch Konzerngesellschaften; wir haben aber auch KMU, welche die gleiche Organisationsform haben wie die Konzerne. Nun geht es um die konzerninterne Finanzierung. Ich bin - das kann ich Ihnen sagen - überzeugt, dass es dank der NID Neuansiedlungen geben wird. Und ich bin ebenso überzeugt, dass es Abwanderungen aus der Schweiz geben wird, wenn wir keine Lösung für alle diese sogenannten Finance Branches bieten, die ja eigentlich nur die Finanzierung innerhalb der Konzerne sicherstellen. Es sind ja nicht Banken oder andere Gebilde, ja, es können im Gegenteil durchaus auch Familienunternehmen sein. Die NID macht also auch aus dieser Sicht Sinn.

Herr Schmid Martin hat es gut ausgeführt; er hat erklärt, wie das ungefähr funktionieren könnte. Wir haben auch eine Beschreibung dazu, wie die Verwaltung die NID umsetzen möchte. Das schafft Klarheit. Doch diese Klarheit haben wir heute noch nicht bezüglich der finanziellen Auswirkungen. In genau diesem Zusammenhang mit Zahlen zu hantieren - von Hunderten von Millionen Franken war die Rede, da hält man sich ja nicht sehr exakt an die vorgegebenen Angaben - ist problematisch. Sie argumentieren mit Zahlen, die auf der ursprünglichen Vorlage basieren, also auf dem, was der Bundesrat vielleicht in die Vernehmlassung geschickt hat. Wir haben Zahlen zum Beschluss des Nationalrates; wir haben dazu einen Bericht der Steuerverwaltung, datiert vom 25. April 2016, bekommen. Darin steht wörtlich: "Die Schätzung der statischen finanziellen Auswirkungen - 266 Millionen Schweizerfranken für den Bund, 54 bis 344 Millionen Schweizerfranken für Kantone und Gemeinden - beruht unter anderem auf der Annahme, dass die Massnahme auf diese Weise" - also im Sinne des Nationalrates - "umgesetzt wird."

Die Steuerverwaltung hat dann aber auch interessante zusätzliche Angaben geliefert. Sie hat im Auftrag des Nationalrates bzw. der WAK-NR die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen angeschaut und den Benchmark für den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz in verschiedenen historischen Zeiträumen in Prozenten ermittelt. Jetzt werden Sie vielleicht staunen: März 2016, Rendite der Bundesobligationen: minus 0,39 Prozent. Das ist Realität. Hätten wir 50 Basispunkte mehr, wären wir bei 0,11 Prozent.

Sie merken: Mit diesen Ausfällen sind diese Zahlen konstruiert, im Moment jedenfalls. Man kann es ohnehin nicht annehmen, weil Herr Graber nun auch ein komplett anderes System vorschlägt. Wenn Sie dem folgen, sind diese Berechnungen ohnehin nur Theorie. Auch nach dieser Auslegung entstehen beim Bund Ausfälle erst ab 0,5 bis 1 Prozent Zins. Wir haben ja nun die 50 Basispunkte rausgeworfen, dann ist es noch günstiger. Der Zins könnte immerhin stark ansteigen, bis überhaupt kostenseitig etwas anfallen würde.

Mein Fazit: Im momentanen Tiefzinsumfeld könnten wir die NID zum Nulltarif haben. Das wäre eigentlich eine gute Möglichkeit, damit in den Kantonen Erfahrungen zu sammeln. Dann können sie die Gesetze ja in eigener Kompetenz anpassen. Entscheidend für mich ist, dass wir im Sinne der Lösung Graber eben den Kantonen Sicherheit geben, dass wir nicht unnötig Ängste auslösen und dass wir den anderen Gesellschaften, die jetzt ein Privileg haben und später den ganzen Preis bezahlen müssten, ein Stück weit mit dieser moderaten Fassung der NID entgegenkommen, die eine Gegenfinanzierung sicherstellt.

Sie sagen nun, diese beiden Dinge hätten nichts miteinander zu tun. Ich habe in der Politik schon viel erlebt. Es ist immer ein gutes Argument, wenn man sagt: Das geht jetzt nicht mehr. Es geht also nicht mehr, die Teilbesteuerung der Dividenden mit der Möglichkeit der NID zu vermischen. Was [PAGE 433] bewirkt denn die NID? Das Unternehmen hat eine Abzugsmöglichkeit mehr; es kann die NID abziehen, also resultiert unter dem Strich ein Plus beim Gewinn. Sie wissen es: Auf dem Gewinn werden Steuern abgeliefert; es werden dann bei der Ausschüttung von Dividenden - vom selben Gewinn übrigens, der höher ausfällt - etwas weniger Prozente Ermässigung gegeben. Künftig sollen es dann 40 Prozent Entlastung sein statt wie heute 50 oder 60 oder sogar noch mehr Prozent. Auf jeden Fall ist das eine berechenbare Sache. Es geht um ein und denselben Gewinn, das heisst, es geht darum, wie dessen Besteuerung behandelt wird. In diesem Sinne besteht für mich trotzdem ein Zusammenhang.

Noch eine Schlussbemerkung apropos Fairness: Wir haben von den Parlamentsdiensten eine Auslegeordnung bekommen. In dieser Auslegeordnung ist man eindeutig zum Schluss gekommen, dass die Lösung Graber so möglich sei. Ich finde es nicht ganz lauter, wenn hier drin jetzt so getan wird, als wäre diese Lösung ein absolutes Unding. Es ist alles objektiv dargelegt worden, und es ist nachvollziehbar. Es kann einem aber politisch nicht passen, genauso, wie einem auch ein Rückkommen politisch nicht passen kann. Das ist zu akzeptieren. Wir sollten auch nicht über den Umgang untereinander lamentieren, sondern wir sollten jetzt wirklich eine gute Lösung finden. Damit bin ich beim Antrag der Mehrheit und auch am Ende meines Votums.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen und der Kompromisslösung, die von den Kantonen getragen wird, zum Durchbruch zu verhelfen.