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Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-09

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich überzeugt, dass man hier der Mehrheit folgen sollte; dies, weil gerade die Einführung der NID auf Kantonsebene den Kantonen auch aus föderalistischer Sicht mehr Handlungsspielraum gibt.

Vorweg noch etwas zu der Bundesebene: Der Bund selber - das war noch unter Bundesrätin Widmer-Schlumpf - hat in der Vernehmlassungsvorlage die Einführung einer NID klar befürwortet; dies, weil der Bund in seinen Berechnungen eben zum Schluss gekommen ist, dass auf Bundesebene sogar Mehreinnahmen resultieren könnten, wenn die NID eingeführt würde. Ich möchte Sie bitten, das genau anzuschauen: Es hängt auch mit der heutigen Besteuerung [PAGE 431] gewisser anderer Strukturen zusammen, dass der Bund durch das Halten dieser Unternehmungen in der Schweiz eben noch zu Mehreinnahmen kommen könnte. Dass der Bund in der Berechnung heute vorsichtiger geworden ist, hängt auch mit früheren Vorlagen zusammen, aber vielleicht kann Bundesrat Maurer noch etwas dazu sagen.

Die Kantone waren immer gegen die NID, wenn sie - hier kommen wir zum Kernpunkt - keine Gegenfinanzierung erhalten würden. Das war gerade in der Finanzdirektorenkonferenz immer der Kernpunkt; vielleicht kann Herr Hegglin auch noch etwas dazu sagen. Die Kantone haben sich dagegen ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber obligatorisch eine NID auf Kantonsebene einführt, ohne für eine Gegenfinanzierung zu sorgen. Und bisher haben wir ja beim Konzept der NID nur darüber gesprochen, dass diese eingeführt würde, allenfalls auch fakultativ. Die Kommissionsmehrheit verknüpft jetzt eben die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer mit der Verpflichtung, dass die Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent angehoben werden muss. Damit ist für mich auch erklärbar, warum die Kantone sofort zurückgeschrieben haben, dass sie für diesen Mehrheitsvorschlag seien. Sie sind es, weil derjenige Kanton, der die NID jetzt freiwillig einführt, gleichzeitig auch die Gegenfinanzierung regeln kann.

Wenn ein Kanton die NID nicht einführt, folgt er der Regelung, wie sie die Minderheit vorschlägt: Dann gibt es keine NID, und es bleibt alles beim Alten. Sie sehen also, die Minderheit bekommt dann ihr Recht, wenn das kantonale Parlament darauf verzichtet, die NID einzuführen. Dann sind wir eben genau auf dem Stand, auf dem jetzt die Minderheit bleiben will.

Ich möchte den Kantonen den Spielraum geben. Ich bin nicht Vertreter eines Geberkantons, der hier entsprechende Interessen offenlegen müsste. Wenn ich für die NID auf Kantonsebene eintrete, dann mache ich das, weil ich weiss, dass sehr viele Unternehmen sehr viel Steuern bezahlen, und weil es für den Standort in ganz wenigen Kantonen wichtig ist, die NID einzuführen. Das hilft auch den Kantonen, daran möchte ich auch die Ratslinke einmal erinnern. Die Finanzdirektoren haben teilweise gerade diese Ausnahmen wie die Patentbox und die NID gefordert, damit die allgemeinen Gewinnsteuersenkungen weniger hoch ausfallen, damit sie eben mit diesen Instrumenten in ihren Kantonen und Gemeinden die Gewinnsteuern nicht resolut senken müssen. Solche Instrumente helfen, dass die allgemeine Gewinnsteuersenkung moderater ausfällt.

Hier sage ich Ihnen ehrlich - gerade auch als einer, der in Wirtschaftsverbänden tätig ist, der auch in Vorständen dieser Wirtschaftsverbände ist, die Sie heute zur Untermauerung Ihrer Position zitiert haben -: Ja, die Wirtschaftsverbände möchten möglichst wenige Massnahmen, wenige solche Pakete, aber sie möchten möglichst starke Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen. Sie möchten generelle Gewinnsteuersenkungen, und die sind nicht finanzierbar. Das ist eben der Grund, warum die Kantone letztlich auch auf dieses Konzept eintreten. Ich meine, wir geben den Kantonen föderalistisch die Möglichkeit, dass jeder darüber entscheiden kann, ob er die NID einführen will oder nicht; wenn er sie einführt, dann hat er die Bedingung der 60 Prozent zu erfüllen.

Ich sehe im Unterschied zu gewissen Vorrednern auch einen sachlichen Zusammenhang. Die Einführung des Abzugs einer zinsbereinigten Gewinnsteuer führt dazu, dass in einer Aktiengesellschaft die Bemessungsgrundlage tiefer wird, weil dann ja der Abzug da ist. Wenn dann die Reserven an die Aktionäre ausgeschüttet werden, ergibt das durchaus den sachlichen Zusammenhang, dass man die Gesamtsteuerbelastung auf Stufe Unternehmung und Aktionär miteinander verknüpft. Das ist für mich ein relativ relevanter Punkt. Wenn Sie Dividenden ausschütten, ist hinten irgendwo immer ein Aktionär; am Ende des Zirkus ist eben auch bei der juristischen Person ein Aktionär.

Aus meiner Sicht gibt dieses Konzept, das wir hier anbieten, eben den Kantonen die Möglichkeit, entsprechend zu wählen, ob sie diese NID wollen. Ich meine, auch in einer Volksabstimmung ist das sehr gut erklärbar, indem man sagt: Wenn man die NID einführt, muss die Dividende stärker besteuert werden. Das war ja gerade auch ein Ziel der Finanzdirektoren. In diesem Sinne können Sie das dann kombinieren. Ich glaube auch, die beste Abstimmungsmaschinerie gegen ein angekündigtes Referendum sind kantonale Finanzdirektoren, die sich mit Überzeugung hinter diese Vorlage stellen. Wir müssen das jetzt auch tun. Wir müssen vielleicht weniger den Wirtschaftsverbänden folgen als der Finanzdirektorenkonferenz.

Ich bin deshalb dafür, dass wir mit der Kommissionsmehrheit stimmen.