Hegglin Peter · Ständerat · 2016-06-09
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit der WAK zu folgen, denn nur mit diesem Beschluss erhalten wir ein ausgewogenes Gesamtpaket, und zwar deshalb, weil wir nur mit der Ergänzung der NID für alle heute vorhandenen Statusgesellschaften und -formen eine Ersatzlösung haben.
Ich finde es jetzt nicht ganz fair, wenn man hier im Rat sagt, die NID sei nicht ganz koscher und alle anderen Spezialvarianten, die wir hier beschlossen hätten, seien über alles erhaben. Ich möchte Sie daran erinnern, Frau Kollega Fetz oder auch Herr Kollega Levrat, dass wir im Bereich der Patente und der vergleichbaren Rechte - da muss man auch noch fragen, was das denn genau sein soll - hier drin eine Ermässigung von 90 Prozent beschlossen haben. Das heisst, dass 10 Prozent des Gewinnes daraus besteuert werden sollen. Oder mit Artikel 25b StHG bestimmen wir, dass die gesamte steuerliche Ermässigung maximal 80 Prozent betragen soll; es sollen also 20 Prozent von diesen Gewinnen und Erträgen besteuert werden. Genau das Gleiche gilt für die NID - einfach die Herleitung bei den Abzügen ist halt unterschiedlich.
Bei den Patenten haben wir die Formel von 80 oder 90 Prozent. Ich erinnere Sie auch daran, dass der Abzug der Kosten für Forschung und Entwicklung im Vergleich zur Vergangenheit ein Tabubruch ist. Früher haben wir nie Abzüge zugelassen, die höher sind als die effektiv angefallenen Kosten. Wir lassen nun in diesem Bereich Abzüge von 150 Prozent zu; das haben wir hier auch beschlossen. Jetzt einfach zu sagen, das sei alles rein und sauber, aber dort bei der NID sei es nicht so gut und die Formel sei komplex, ist fragwürdig. Ich finde, es ist richtig, dass dort eine Formel ist. Denn diese Formel gilt dann für alle Gesellschaften, und das überschüssige Eigenkapital kann dann nicht individuell unterschiedlich definiert werden: Die Definition ist eben mit der Formel für alle einheitlich.
Die Swiss Finance Branch ist ein Bereich, der heute dem Bund Steuererträge von 236 Millionen Franken bringt. Wenn Sie keine Ersatzlösung schaffen - ich habe es hier schon mal gesagt -, müssen Sie damit rechnen, dass diese Unternehmen wegziehen. Gut, Sie können sagen, das sei Ihnen gleich, die sollten doch gehen. Aber mit ihnen werden natürlich auch noch die Massnahmen darum herum wegfallen: Es braucht dann weniger Dienstleistungserbringer, es braucht weniger Rechts- und Steuerberatung, es gibt weniger Geschäftstourismus. Das müssen Sie auch alles in Betracht ziehen. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie die NID einführen, haben Sie die reelle Chance, dass die Schweiz sich im Bereich von Finanzierungsaktivitäten eben verbessern kann.
Wieso haben wir heute Schweizer Gesellschaften, die sich über ausländische Standorte finanzieren? Wahrscheinlich nicht nur, weil es lustig ist, sondern weil es eben für die Firmen interessanter ist, diesen Weg zu gehen. Ich finde, man sollte doch die Chance nutzen und die NID einführen. Wir haben ja x Begrenzungsmassnahmen eingefügt und haben überall noch Grenzen festgelegt, weil wir bei allen spezifischen Instrumenten, die wir einführen, zuerst Erfahrungen sammeln müssen: Deshalb haben wir alles doppelt und dreifach abgesichert, damit es nicht ein Fass ohne Boden wird.
Der Nationalrat ist ja dort auch einen Schritt weiter gegangen: Er hat die NID weiter eingegrenzt, indem er das halbe Prozent des Zuschlags gestrichen hat. Schon nur die Streichung dieses Zuschlags bedeutet für den Bund, dass sein Risiko von Mindereinnahmen um 62 Millionen Franken reduziert wird. Wenn ich jetzt die zehnjährigen Bundesobligationen nehme - man kann dort Prozentsätze annehmen -, stelle ich fest, dass dort die berechneten Mindereinnahmen den heutigen Steuererträgen dieser Gesellschaften entsprechen. Das ergibt also einen Nettosaldo von null Komma null. Wenn Sie also nichts machen, ziehen diese Gesellschaften weg, Sie haben dann weniger Steuererträge, und wenn Sie die NID eingeführt haben, riskieren Sie gleich hohe Mindereinnahmen.
Weiter sollte man sich noch überlegen, wer dann diese Steuerausfälle kompensiert und bezahlt: Es sind eben nicht die internationalen Gesellschaften, sondern eher schweizerische Unternehmen und inländische Firmen, die vor allem von der Unternehmenssteuerreform III profitieren. Die internationalen Firmen zahlen tendenziell eher mehr Steuern.
Die Kombination mit einer Harmonisierung der Dividendenbesteuerung, welche die Finanzdirektorenkonferenz immer gefordert hat, wurde aus Überlegungen zur Rechtsformneutralität abgeleitet, weil die Finanzdirektorenkonferenz immer gesagt hat, dass wir mit den neuen spezifischen Sondermassnahmen nicht ganz alle Bedürfnisse abdecken können, die wir haben. Das wird dazu führen, dass die Kantone hingehen und die ordentliche Gewinnsteuer für die Unternehmen senken. Wenn sie die ordentliche Gewinnsteuer senken, muss im Gegenzug bei der Dividendenbesteuerung der Prozentsatz angehoben werden, um die Neutralität der Rechtsform zu gewährleisten. Das war immer unsere Überlegung. Jetzt sind natürlich alle anderen Massnahmen hinausgefallen. Das letzte Pfand ist die NID. Daran hängt man jetzt noch. Man will dieses Pfand behalten und sagt: Ja gut, wenn man jetzt die NID einführt, dann soll man bitte den Satz für die Dividendenbesteuerung bei 60 Prozent festlegen.
Es ist so: Wenn die NID für die Kantone fakultativ ist, kann für sie die Massnahme, auf 60 Prozent zu gehen, nur dann greifen, wenn sie die NID einführen. Wenn ein Kanton die NID nicht einführt, kann man ihn nicht verpflichten, die Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent anzuheben.
Ich habe jetzt genug ausgeführt. Meine Stimme ist eh ein bisschen lädiert. Ich möchte Ihnen wirklich beliebt machen, die einzelnen Massnahmen nicht gegeneinander auszuspielen, sondern sie als ein Gesamtpaket zu sehen, das die Schweiz zukünftig international wettbewerbsfähig hält und halten soll. [PAGE 435]
Ich mache Ihnen deshalb beliebt, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.