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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-06-09

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Ich nehme zuerst zu den inhaltlichen Änderungen des ETH-Gesetzes und dann zu den Finanzierungsbeschlüssen Stellung.

Beim ETH-Gesetz werden ja vor allem vier Bereiche geändert. Es betrifft zunächst die Corporate Governance der ETH, dann das Berichtswesen, die Studiengebührenordnung und weitere Anpassungen betreffend Treuepflicht und Mitglieder des ETH-Rates. Das sind etwa diese vier Bereiche, bei welchen wir Diskussionsbedarf haben.

Es ist so, dass das Parlament selber die Steuerung der verselbstständigten Einheiten eigentlich anders aufgegleist haben und eine einheitliche Regelung wollte. Gemäss Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist denn der Bundesrat auch dafür verantwortlich, dass der ETH-Bereich über strategische Ziele gesteuert werden kann. In dem Sinn wird der heutige Leistungsauftrag für den ETH-Bereich, wie wir ihn kennen, durch die strategischen Ziele ersetzt, und auch die Prozedur wird leicht verändert, aber das halt in dem Sinn, dass alle Bereiche der verselbstständigten Einheiten einheitlich geregelt sind.

Bezüglich der vorherigen Frage von Herrn Keller an die Adresse von Bundespräsident Schneider-Ammann möchte ich hier klar noch einmal zuhanden des Amtlichen Bulletins Folgendes festhalten: Wir haben in der Kommission diskutiert, und wir haben vom Bundesrat auch den Entschluss mitgeteilt erhalten, dass er die strategischen Ziele für den ETH-Bereich jeweils bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft der vorberatenden Kommission zur Verfügung stellen will. Wir danken ihm herzlich dafür, das erleichtert natürlich auch die Beratung innerhalb der Kommission. Es ist aber auch so, dass das Parlament, dass wir selber die Oberaufsicht über die ETH wahrnehmen. In dem Sinn möchte ich auch festhalten, dass zum Beispiel die Autonomie des ETH-Bereiches nicht infrage gestellt wird.

Deshalb bittet Sie die Kommissionsmehrheit, im Folgenden auch immer bei den bundesrätlichen Anträgen zu bleiben. Denn es ist nicht stufengerecht und sinnvoll, jetzt hier im Parlament über die Studiengebührenordnung zu diskutieren, einerseits was die Teuerung und andererseits auch was den Inhalt anbelangt. Die ausländischen Studierenden werden mit bis maximal dreimal so hohen Studiengebühren belastet werden können - sofern Sie den entsprechenden Absatz drinlassen; eine Minderheit Fricker will diesen streichen.

Ich möchte noch kurz zum Verpflichtungskredit sprechen. Die Mehrheit der WBK verlangt eine Aufstockung, und zwar ist es schon so - das müssen Sie also wirklich zur Kenntnis nehmen -, dass das Bundesamt für Statistik bis 2020 mit dem Referenzszenario damit rechnet, dass rund 8,9 Prozent mehr Studierende an den ETH eingeschrieben sein werden. Das heisst also 8,9 Prozent mehr Studierende bis 2020. Da müssen wir schon schauen, dass wir für die Mehraufgaben des ETH-Bereiches - namentlich Medizin, Big Data, Advanced Manufacturing und Energieforschung - genügend Mittel einstellen. Es ist auch so, und das ist wahrscheinlich auch der Stolz, den wir hier drin haben, dass die ETH eine jener Hochschulen ist, welche in den internationalen Rankings Top-Ten-Positionen erreichen kann. Damit dies garantiert werden kann, sind entsprechende Aufstockungen mehr als gerechtfertigt.

Ich möchte zum Schluss an Sie appellieren: Der ETH-Bereich kann es sich nicht leisten, wenn die ETH unter den Top-Ten-Universitäten bleiben will, dass man irgendwie eine Kompensation hier und eine Kompensation dort macht. Wenn wir internationale Qualität haben wollen, dann müssen wir hier genügend Mittel einstellen. Nur mit dem Antrag der WBK-Mehrheit ist es möglich, in diesem Bereich die ausreichenden Finanzen bereitzustellen.

In dem Sinn danke ich für die Unterstützung der Mehrheit.