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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-06-13

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Eine Person mit Wohnsitz in der EU darf ein schweizerisch verzolltes und zugelassenes Mietfahrzeug in der EU nur noch verwenden, um an den Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren oder das Zollgebiet der Union zu verlassen.

Zu den konkreten Fragen:

Zu Frage 1: Die EU hat die bisherige 8-Tage-Regelung in den Ausführungsbestimmungen zum Zollkodex ersatzlos gestrichen, sodass die früheren Vereinbarungen mit den Anrainerstaaten von diesen nicht mehr aufrechterhalten werden können. Die Rechtsänderung ist ein unilateraler Entscheid der EU und nicht Gegenstand der bilateralen Verträge. Die Schweiz wird die Problematik in den geeigneten Gremien aufwerfen und auf die Auswirkungen hinweisen.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Eidgenössische Zollverwaltung bot den Schweizer Fahrzeugvermietern umgehend eine Lösung an, indem diesen Unternehmen eine bestimmte Anzahl von in der EU immatrikulierten Fahrzeugen bewilligt wird. Damit können weiterhin Fahrzeuge an Personen mit Wohnsitz in der EU vermietet werden. Die grossen Fahrzeugvermieter machten von diesem Angebot Gebrauch. Der Autovermieter-Verband der Schweiz versucht ebenfalls, eine Lösung mit der EU respektive den Nachbarstaaten zu finden. Soweit bekannt, zeichnet sich folgende Lösung ab: Wenn für die schweizerisch verzollten und zugelassenen Fahrzeuge zusätzlich auch Zollabgaben in der EU entrichtet werden, ist eine uneingeschränkte Verwendung der Mietfahrzeuge in der EU weiterhin möglich.