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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-13

Wortprotokoll

Wenn wir das Energiegesetz innert drei Jahren behandelt hätten, hätte ich Sie mit dieser Frage des Moratoriums nicht behelligen müssen. Weil dieses Gesetz offenbar aber erst in der Herbstsession in die Schlussabstimmung kommt, müssen wir die heutige Gesetzgebung anpassen respektive das heutige Moratorium verlängern.

Herr Nationalrat Schilliger, seit zehn Jahren haben wir ein Moratorium beziehungsweise ein Verbot, und wir leben gut damit. Die ganze Branche hat sich schon längst darauf eingestellt, und es hat sich schon längst in ganz Europa ergeben, dass niemand mehr an die schnellen Brüter glaubt. Das, was wir seit zehn Jahren leben, wollen wir neu im Gesetz verankern, statt es mit dem Moratorium zu machen. Das ist das einzige, was ändern wird. In diesem Punkt sind sich beide Räte auch bereits einig; es gibt keine Differenz.

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben ihre Brennelemente, wie gesagt wurde, früher in Frankreich und Grossbritannien wiederaufarbeiten lassen. Seit dem Beginn des Verbots am 1. Juni 2006 wurden somit keine Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ausgeführt. Mittlerweile sind alle ausgeführten Brennelemente aufgearbeitet. Zudem wurde das gesamte bei der Wiederaufarbeitung zur Herstellung von Brennelementen aus Plutonium-Uran-Mischoxid gewonnene Plutonium für die Schweizer Kernkraftwerke Gösgen und Beznau verarbeitet. Sämtliche MOX-Brennelemente sind inzwischen abgebrannt beziehungsweise nicht mehr in Gebrauch. Das ist die Realität. Wenn also hier irgendwo von Technologie oder Kosten gesprochen wird, so stimmt das mit den Fakten nicht überein. Bei Ablauf des Moratoriums werden das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit das Verbot noch nicht in Kraft sein - deshalb hier diese Verlängerung.

Herr Nationalrat Schilliger, Moratorien kennen wir aus anderen Bereichen. Nehmen wir das Moratorium für genveränderte Organismen. Auch vonseiten der SVP kämpft man darum, dass dieses Moratorium verlängert wird, und niemand spricht in diesem Fall von Technologieverbot. Es geht [PAGE 1008] dort insbesondere auch darum, dass man sagt, der Konsument und die Schweizer Politik wollten das nicht und die Auswirkungen auf die Umwelt seien grösser als der Nutzen, wenn man Freisetzungsversuche realisieren würde.

Auch bei der Verlängerung des Moratoriums geht es um eine Umweltangelegenheit. Wiederaufbereitungsanlagen setzen radioaktive Stoffe an Wasser und Luft frei. Sie haben auch einen sehr grossen Impact auf die Nordsee. Das ist heute wissenschaftlich nachgewiesen. Deshalb ist die Wiederaufarbeitung auch aus umweltpolitischen Gründen keine Chance mehr. Das war vor dreissig Jahren anders. Es ist nicht konsequent, die Wiederaufarbeitung schweizerischer Brennelemente im Ausland wieder zuzulassen.

Herr Nationalrat Müri hat Zweifel in Bezug auf die Nachhaltigkeit geäussert. Er sagte auch, die Abfallmenge werde dann vermehrt reduziert. Auch da sagen die Wissenschafter etwas anderes. Die gesamte Abfallmenge ist, nach heutigem Kenntnisstand, mit und ohne Wiederaufarbeitung etwa gleich gross. Auch diese Annahme wird deshalb von den Experten als falsch eingeschätzt.

Die Befürworter arbeiten im Wesentlichen mit dem Argument, Brennelemente seien kein Abfall, sondern ein Wertstoff, der wiederverwendet werden könne. Nicht jede Rezyklierung von Wertstoffen ist auch sinnvoll. Hier hat man die Rezyklierung klar als mit zu grossen Risiken für die Umwelt qualifiziert. Das ist nicht nur in der Schweiz so, diese Auffassung hat sich heute weltweit durchgesetzt.

Nicht zuletzt sprechen Gründe der Nonproliferation gegen die Wiederaufarbeitung. Sie wissen es, die Schweiz ist sehr aktiv in allen Fragen der Nonproliferation. Beim Prozess der Wiederaufarbeitung wird Plutonium abgetrennt und damit leichter zugänglich gemacht. Das ist für den Bundesrat ein wesentlicher Faktor, der ihn veranlasst, weiterhin am Verbot festzuhalten.

Mit dem Antrag der Minderheit Schilliger stellt sich die Frage, ob die Frist um vier statt um zehn Jahre verlängert werden soll. Der Bundesrat geht natürlich davon aus, dass das Verbot im Rahmen des Gesetzes zur Energiestrategie innert dieser vier Jahre in Kraft sein wird. Insofern spielt die Frage dieser Frist keine grosse Rolle. Es ist aber üblich, dass man Moratorien um zehn Jahre verlängert. Das ist die Praxis des Bundesrates, die Praxis des Parlamentes. Insofern hält der Bundesrat daran fest, dass dieses Moratorium um zehn Jahre zu verlängern ist - egal, was Sie dann mit der Energiestrategie machen werden.

Es wurde zu Recht auch von den Kommissionssprechern gesagt: Es sind heute keine neuen technischen Verfahren in Sichtweite, die ernsthafte Fortschritte auf diesem Gebiet verheissen, im Gegenteil: Es liegen auch hier mehr Fragen als mögliche Lösungsansätze auf dem Tisch. Mit Sicherheit sind Fortschritte, die gar zu einer industriellen Anwendung führen würden, nicht in vier Jahren möglich; wahrscheinlich ist auch in den nächsten zehn Jahren nicht damit zu rechnen. Somit ist es eben gerechtfertigt, das Moratorium um zehn Jahre zu verlängern, was im Übrigen historisch auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

Ich bitte Sie daher, der Fassung der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen.