Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-13
Wortprotokoll
Ich kann bestätigen, dass der Text dieses 4. Abschnittes, den Ihnen die Minderheit vorschlägt, wirklich gut ist. (Heiterkeit) Nur wurde er in der Vernehmlassung halt schon nicht ganz so warm begrüsst, wie das Herr Ständerat Cramer beschrieben hat. Es gab doch mehrheitlich eine Ablehnung dieses Vorschlages des Bundesrates. Und der Bundesrat hat dann entschieden, dass er ihn nicht mehr in die Vorlage aufnimmt. Aber er hat das Feld jetzt nicht einfach geräumt. Denn der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Frage der Suchtprävention bei den Geldspielen eine sehr wichtige Frage ist.
Herr Ständerat Cramer hat das richtig gesagt: Es braucht spezifische Fachkenntnisse. Eine Suchtexpertin oder ein Suchtexperte ist nicht einfach per se auch schon ein Experte oder eine Expertin in Geldspielfragen. Deshalb hat der Bundesrat in dieses Gesetz - sozusagen als Ersatz für diese Konsultativkommission - ebenfalls aufgenommen, dass erstens mindestens ein Mitglied der Aufsichtsbehörden, und zwar sowohl bei der Aufsichtsbehörde des Bundes wie auch bei der Aufsichtsbehörde der Kantone, über besondere Kenntnisse im Bereich der Suchtprävention verfügen muss. Zweitens - und das haben wir mit der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen explizit abgeklärt - wird sich diese Fachkommission in Zukunft auch mit den Problemen im Zusammenhang mit den Geldspielen befassen. Ich gehe natürlich davon aus, dass es dann auch eine entsprechende Expertin in dieser Kommission für Suchtfragen braucht, die auch bereits über ganz spezielle Kenntnisse im Zusammenhang mit Sucht und Geldspielen verfügt. Das sind die Überlegungen des Bundesrates zu dieser Konsultativkommission - es wäre also eine beratende Kommission.
Jetzt kann man sagen: Was ist, wenn nichts Schlimmes passiert? Dann berät sie Bund und Kantone eben auch bei den Präventionsfragen. Umgekehrt kann man sagen: Ja, sie kann beraten - aber Vorschriften kann sie dann ohnehin wieder nicht machen. Das war auch die Überlegung: Wenn man wirklich ein Mitglied mit spezifischen Suchtpräventionskenntnissen in den entsprechenden Aufsichtsbehörden hat, sollte das auch einen direkteren Impact auf die Fragen der Suchtprävention geben. Aber das ist ein Abwägen.
Der Bundesrat schlägt Ihnen jetzt vor, die Mehrheit zu unterstützen.