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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-06-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Stellenweise hatte ich den Eindruck, es gebe hier eine Debatte "Ja oder Nein zur Kernenergie". Darum geht es heute nicht. Wir haben in der Debatte zur Energiestrategie 2050 ein Verbot der Wiederaufbereitung beschlossen. Es gab in beiden Räten keine Differenz mehr. Heute sprechen wir davon, ob das bestehende Exportmoratorium in einer Übergangsphase verlängert werden soll, und zwar um zehn Jahre, wie Bundesrat, Ständerat und die Kommissionsmehrheit beantragen, oder um vier Jahre, wie eine Kommissionsminderheit beantragt. Es ist nicht ein Nein zu neuen Technologien, sondern es ist ein Moratorium für alte Technologien, die beweisbar nicht funktionieren, beziehungsweise heute an drei Orten auf der Welt durchgeführt werden: Majak in Russland, untragbar belasteter Standort; Sellafield in England, ebenfalls belasteter Standort, in Schliessung begriffen; und La Hague, ebenfalls belasteter Standort.

Es soll weniger Abfälle geben. Das stimmt sehr bedingt - die Frau Bundesrätin hat es gesagt. Aber um diese ein bisschen mehr oder weniger kurzlebigen Abfälle zu generieren, haben Sie, wie wir als Chemiker sagen, eine Schlunzerei mit Emissionen anzusetzen, und Sie haben ein Transportrisiko. Die Wirtschaftlichkeit stimmt nicht. Mischoxid-Brennelemente sind teurer, und der Gewinn besteht nur, weil man Plutonium gewinnt.

Zu den Wertstoffen: Es gibt heute zwei Wertstoffe, die man verwenden kann. Der erste Wertstoff sind Mischoxid-Brennelemente. Diese waren in Fukushima eines der Probleme und verantwortlich dafür, dass der Unfall zu mehr Schäden beziehungsweise Plutoniumaustritt aus den Kernschmelzen geführt hat. Seither werden in Schweizer Kernkraftwerken die Mischoxid-Brennelemente schrittweise zurückgefahren beziehungsweise nicht mehr eingesetzt. Der zweite Wertstoff, der gewonnen wird, ist Plutonium für Atomwaffen. Hier besteht einerseits das Proliferationsrisiko, und andererseits haben wir mit unserer Wiederaufbereitung einen Deckungsbeitrag an das französische, englische oder russische Atomwaffenprogramm geleistet, und das sollte nicht im Sinne der Schweiz als neutraler Staat sein.

Ein Moratorium und auch ein Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung sind kein Verbot von neuen Technologien, von neuen Wertstoffe oder eine Transmutation, die alle als sinnvoll erachten; das bleibt weiterhin möglich. Aber wie gesagt, wissenschaftlich ist heute kaum ein Ansatz da, der funktioniert. Auch die Wiederaufarbeitung in der Schweiz bleibt mit diesem Beschluss eines Moratoriums erlaubt. Das heisst, Herr Müri und Herr Schilliger könnten morgen neben dem KKL eine Wiederaufarbeitungsanlage beantragen und diese erstellen. Dafür entsteht also mit dem heutigen Entscheid kein Verbot.

Die Differenz, die in diesem Rat besteht, bezieht sich auf die Frist von vier oder zehn Jahren. Ich bitte Sie jetzt wirklich, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dann über diese Anzahl Jahre zu entscheiden. Dann können wir mit dem Ständerat noch eine Diskussion führen, ob es jetzt vier, sechs, acht oder zehn Jahre sein sollen.