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Widmer Hans · Nationalrat · 2002-03-18

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-18

Wortprotokoll

Die Gesellschaft des langen Lebens und Lernens ist an sich schon eine gewaltige Herausforderung, zum Beispiel für unser Sozial- und Krankenversicherungssystem. Die Gesellschaft des langen Lebens und Lernens im Umfeld der Wissens- und Informationsgesellschaft stellt aber auch unser Bildungssystem vor eine neue, in der Geschichte noch nie da gewesene Herausforderung. Es genügt in diesem Zusammenhang natürlich nicht, die Forderung nach dem lebenslangen Lernen auf der abstrakten Ebene anzuerkennen und häufig zu wiederholen. Vielmehr müssen die Lernsituationen und die Lernansprüche in den einzelnen Lebensaltern und für die einzelnen Bildungsschichten konkret beschrieben und analysiert werden. Nur dann verkommt die Rede vom lebenslangen Lernen nicht zur euphemistischen Phrase, welche sicher nicht allzu lange ein sich möglicherweise abzeichnendes "Lernelend" vieler alter Menschen zu übertünchen vermag.

Die Antwort des Bundesrates ist in den einzelnen Argumentationsschritten viel zu zögerlich, weil sie das Problem der Seniorenbildung in all seinen Dimensionen zu wenig klar vor Augen hat. Es müsste vielmehr herausgestrichen werden, dass Bildungsanstrengungen im Alter immer auch eine sozial- und eine bildungspolitische Komponente haben. In diesem Sinne ist die Seniorenbildung zwar ein Segment der Erwachsenenbildung, aber ein Segment mit eigenen Gesetzmässigkeiten, das daher nicht einfach mit der regulären Erwachsenenbildung verwechselt werden darf.

Falls der Staat in der Informations- und Wissensgesellschaft den Bereich der Seniorenbildung nicht vermehrt mitträgt, könnte er in einigen Jahren ein Problem haben, nämlich das Problem einer Art Zweiklassengesellschaft in der Seniorenbildung. Es gibt heute schon zahlreiche Senioren, welche sich die Angebote der Seniorenuniversität nicht mehr werden leisten können, falls die Preise so weit erhöht werden müssen, dass die einzelnen Institutionen in jedem Falle selbsttragend sind. Es genügt nicht, den Imperativ zu formulieren, eine Seniorenuniversität müsse selbsttragend sein. In bedeutenden Ballungszentren wird dies eher möglich sein als anderswo. Zudem ist mit der Tatsache, dass eine Institution selbsttragend ist, noch keineswegs garantiert, dass für alle, welche den Wunsch haben, sich an einer solchen Universität zu betätigen, auch Chancengleichheit besteht. Denn wir wissen zur Genüge, dass es viele bildungswillige ältere Menschen gibt, die mit ihren Ausgaben sehr genau haushalten müssen.

Es drängt sich angesichts der demokratie- und gesellschaftspolitischen Bedeutung der Seniorenbildung im Umfeld unserer Gesellschaft auf, die Seniorenuniversitäten in einem bundesrechtlichen Erlass zu verankern und nur so weit als solche anzuerkennen, als sie unter dem Patronat einer vom Bund anerkannten Universität stehen. Denn nur so kann die Lehrfreiheit garantiert werden.

Wenn wir wollen, dass alle Menschen unserer Gesellschaft - auch die Alten und Betagten - die Chance haben, ein Teil der neuen, vernetzten Wissenschaft zu sein, dann darf sich der Bund nicht völlig aus dieser Aufgabe heraushalten. Sonst bringt er in einem Bereich, wo Handlungsbedarf besteht, den Artikel 67 Absatz 2 der Bundesverfassung nicht zur Anwendung.

Ich will kein Schreckensszenario an die Wand malen, aber wenn wir die Seniorenbildung nicht pfleglich behandeln, dann dürfen wir nicht erstaunt sein, wenn sich plötzlich gerade das Segment der alten Menschen beim Abstimmungsverhalten immer nur rückwärtsgewandt zeigt, was der Entwicklung unseres Staatswesens sicher nicht sehr förderlich sein dürfte.