Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-14
Wortprotokoll
Das Anliegen von Frau Nationalrätin Gysi ist mit Sicherheit berechtigt. Aber es gibt halt schon die Fragen, für welche der Bund zuständig ist, und jene Fragen, für welche die Kantone zuständig sind.
Der Bund - das hat man 2012 gemacht - hat Privilegien zugunsten gehbehinderter Menschen verankert, bei denen es darum geht, dass sie ihr Fahrzeug auch an Orten mit Parkverbot für maximal drei Stunden abstellen dürfen. Es gibt auch Erleichterungen auf signalisierten Parkplätzen, wo sie ihr Auto zeitlich unbeschränkt abstellen dürfen. Das sind die materiellen Grundlagen, welche in die Kompetenz des Bundes fallen. Weiter gehende Bestimmungen, alles, was halt mit Gebühren zusammenhängt, ist Sache der Kantone. Deshalb hat man schon damals, gestützt auf die verfassungsmässige Kompetenzordnung, zu Recht gesagt, der Bund dürfe da nicht legiferieren, das sei Sache der Kantone. Wie zu Recht gesagt wurde, haben Sie zudem in vielen Kantonen noch eine Delegationsnorm auf städtischem oder kommunalem Niveau.
Herr Ständerat Rechsteiner, ich würde es auch begrüssen, wenn in dieser Sache die Kantone aktiv würden. Es wäre für die Kantone, die ein Haus der Kantone haben, wo sich die Regierungsräte regelmässig treffen, ein Einfaches, unter sich Vereinbarungen zu treffen. Sie könnten sagen: Wir haben hier entweder keine Gebühren mehr oder irgendeine privilegierte Gebühr. Ich benutze deshalb diese Gelegenheit und Diskussion, um an die Kantone zu appellieren, dieses Anliegen - es ist seit 2012 in Diskussion - nun umzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, und es ist Zeit, dass man hier vorwärtsmacht.
Es entstehen heute Parkplatz-Apps; das wird auch von der Privatwirtschaft sehr unterstützt. Es wäre für viele Menschen [PAGE 494] eine kluge Lösung, dass man via App eine Information darüber erhält, wo es solche Parkplätze gibt. Dann wäre auch das Gebührenproblem gelöst, und man wüsste, wo Parkplätze vorhanden sind. Deshalb mein Appell an die Herren Regierungsräte: Bitte nutzen Sie die heutige Diskussion und Ihre Kompetenzen dazu, an der nächsten Sitzung der KÖF, die ja von einem Zuger präsidiert wird, aktiv zu werden! Der Zuger Ständerat könnte seinen Regierungsrat motivieren, die Traktandenlisten mit diesem Thema zu ergänzen. Dann kann man hier vernünftig und unter Beachtung der verfassungsmässigen Kompetenzen legiferieren.