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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-06-14

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin lediglich ein Passivraucher, der sich einige Male pro Jahr für eine gute Zigarre erwärmen kann. Als Passivraucher unterstütze ich natürlich sämtliche Verbote, die die Bevölkerung und damit auch mich vor den Gefahren des Passivrauchens schützen, und finde sie sinnvoll. Ich bin ja auch Vater von zwei erwachsenen Söhnen; der eine raucht, der andere nicht. Ich würde alles unterstützen, was den Schutz der Minderjährigen verstärkt. In diesem Sinne ist meine Unterstützung für die Massnahmen im Entwurf zu diesem Gesetz gar keine Frage.

Ich bin aber auch Präsident von Kommunikation Schweiz, dem Dachverband für die kommerzielle Kommunikation in der Schweiz. Unser dortiges Prinzip ist relativ einfach: Alles, was legal verkauft und konsumiert werden kann, soll auch legal kommuniziert werden können. Wenn wir bei einer Sache gesellschaftliche oder gesundheitliche Probleme sehen, müssen wir den Mut haben, sie zu verbieten. Das passiert in [PAGE 487] diesem Land auch bei gewissen Substanzen. Wenn wir hingegen der Meinung sind, etwas dürfe verkauft, gekauft und konsumiert werden, dann soll es auch kommuniziert werden können.

Die Erfahrung anderer Länder zeigt, dass Werbeverbote kein geeignetes Mittel, sondern eher eine Alibiübung sind, die durchgeführt wird, wenn man nicht in der Lage ist, etwas grundsätzlich zu verbieten. Ein Werbeverbot ist für Politiker immer eine gute Lösung, um den Beweis zu liefern, dass sie doch etwas getan haben, obwohl sie nicht wirklich etwas erreicht haben. In diesem Sinne empfinde ich jenen Teil des Entwurfes, der die Werbung betrifft, als ungeeignet, um die Gesetzesziele zu erreichen. Deswegen finde ich, dass die Mehrheit der Kommission den richtigen Antrag gestellt hat: Eintreten, aber Rückweisung an den Bundesrat, weil das Konstrukt neu überdacht werden muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und dem Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen.