Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-06-14
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Der Mehrheit der Kommission ist es wichtig, hier nochmals die Ausgangslage zu vergegenwärtigen: Entwicklungen in der EU und in der OECD haben dazu geführt, dass die Schweizer Unternehmensbesteuerung in die Kritik geraten ist. Für international tätige Unternehmen gelten heute in der Schweiz steuerliche Sonderregeln. Nun machen wir es mit der Unternehmenssteuerreform III den Kantonen möglich, dass sie diesbezüglich möglichst viel Handlungsspielraum erhalten, um die Massnahmen dort, wo sie sinnvoll sind, einzusetzen. Die Lasten im Zusammenhang mit den steuerpolitischen Veränderungen sollen gerecht verteilt werden. Mit Anpassungen am Finanzausgleich verhindert der Bund grössere Änderungen bei den Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen.
Das wichtigste Ziel der Kommission war, diese Reform über die Zielgerade zu führen, denn die Vorlage ist für den Wirtschaftsstandort eminent wichtig. Man darf nicht vergessen, worum es geht. Es geht um mehrere Milliarden Franken Steuererträge, die wir unter veränderten Bedingungen sichern wollen. Diese Vorlage hat historische Bedeutung, und die Mehrheit der Kommission war sich bewusst, dass sich alle bemühen müssen, eine tragfähige Grundlage zu schaffen. Die verbleibenden Themen der NID und der Teilbesteuerung waren sehr schwierig. Die vorliegende Lösung gemäss Variante des Ständerates entspricht nicht mehr derselben Ausgangslage wie vor einigen Wochen, als der Rückkommensantrag in der nationalrätlichen Kommission diskutiert worden ist. Es geht heute um eine freiwillige Anhebung und nicht um eine materielle Harmonisierung, und es bleibt mit dieser Variante die Freiheit der Kantone, mit dieser Ausgangslage glücklich zu werden oder nicht. Wir folgen dem ausdrücklichen Anliegen der Kantone.
Für die Kommission ist es für die Zusammenarbeit zwischen den Räten, aber auch zwischen dem Bund und den Kantonen von grösster Bedeutung, dass diese Differenz ausgeräumt werden kann. Das Anliegen der Kommission war immer, dass den Kantonen in ihrer Verschiedenheit möglichst viele Instrumente angeboten werden, damit sie die Unternehmen halten können. Sie sollen befähigt sein, Steuersubstrat zu sichern und Arbeitsplätze je nach individueller Situation und Strukturen erhalten zu können.
Für die Kommission war es in dieser entscheidenden Phase von grösster Wichtigkeit, Einigkeit zugunsten des Wirtschaftsstandorts Schweiz und der Wettbewerbsfähigkeit herbeizuführen und eine mehrheitsfähige Vorlage unterbreiten zu können. Mit diesem neuen Kompromiss eröffnen wir den Kantonen die Chance, neue Firmen und damit neues Steuersubstrat hinzuzugewinnen. Gleichzeitig kommen die Kantone aber auch in die Pflicht, und es ist in ihrer Verantwortung, bei einer allfälligen kantonalen Steuergesetzänderung eine tragfähige, mehrheitsfähige Lösung zu unterbreiten. Dabei sollen die Kantone jedoch auch berücksichtigen, dass erst dann eine Dividendenerhöhung ins Auge gefasst wird, wenn die NID tatsächlich aktiviert wird. So möchte es die Mehrheit der Kommission verstanden haben.
Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diesem Kompromiss zuzustimmen.