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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-14

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Artikel 27 des Mehrwertsteuergesetzes regelt die Fälle, wenn zu Unrecht Mehrwertsteuer erhoben oder ein falscher Steuersatz angewendet wird. Gemäss dem geltenden Recht muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass dem Bund kein Steuerausfall entstand. Der Ständerat dagegen beschloss, dass dies nur noch glaubhaft gemacht werden müsse. Als Gradmesser diente der Fall eines kleinen Blumenhändlers.

Wir Grünen beantragen, beim geltenden Recht zu bleiben, und unterstützen deshalb die Minderheit Ritter. Natürlich gab es in der Kommission auch Gegenbeispiele. So führte die Verwaltung das Beispiel eines Grossverteilers an, bei dem die Kassen falsch programmiert waren. Bei Nahrungsmitteln wurde fälschlicherweise ein Satz von 8 Prozent verlangt, obwohl der richtige bei 2,5 Prozent liegt.

Mit dem geltenden Recht war die Situation klar. Die Verantwortung liegt vollumfänglich beim Steuerpflichtigen, und das ist richtig so. Er muss den Nachweis erbringen, dass dem Bund kein Steuerausfall entstand, dass also zum Beispiel keine Vorsteuer abgezogen worden ist oder dass eine allfällig ausgezahlte Vorsteuer wieder zurückbezahlt wurde. Das halten wir im Grundsatz für richtig und für zumutbar. Es ist nicht möglich, jeden Einzelfall im Gesetz zu regeln. Das geltende Recht wird von der Rechtsprechung nicht beanstandet. Wir Grünen sehen deshalb keinen Grund, es abzuändern.

Wir bitten Sie, hier dem Ständerat nicht zu folgen.

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