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Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-14

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Heute nehmen wir die Teilrevision des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser, kurz Alkoholgesetz genannt, in Angriff. Es geht hier um eine Revision von unbestrittenen Punkten. Sie kennen die Vorgeschichte. Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932. Am 25. Januar 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Die eidgenössischen Räte haben sich eingehend mit den Entwürfen zu einem Spirituosensteuergesetz sowie zu einem Alkoholhandelsgesetz auseinandergesetzt. Auf breite Zustimmung stiessen damals die Rechtsgrundlagen für die Reorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, bestehend aus der Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung und der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse. Ebenfalls auf Zustimmung stiess die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Die übrigen Punkte stiessen damals auf Widerstand. Daraus ergaben sich unüberwindbare Differenzen, und in der Wintersession 2015 haben die eidgenössischen Räte das damalige Revisionsprojekt abgeschrieben.

Schon damals wurde vonseiten des Parlamentes gefordert, die unbestrittenen Teile des Alkoholgesetzes zu revidieren. Der Bundesrat ist dieser Forderung nachgekommen und hat am 6. April 2016 dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorgelegt. An der Sitzung vom 19. und 20. Mai 2016 hat sich die vorberatende Kommission, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates, mit dieser Botschaft und somit mit der Teilrevision des Alkoholgesetzes auseinandergesetzt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Die drei Punkte Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung, Privatisierung von Alcosuisse und Liberalisierung des Ethanolmarktes sollen jetzt umgesetzt werden. Die Kommission war sich auch einig, dass nach dieser ersten Teilrevision, die wir jetzt beraten, auch der zweite Schritt erfolgen müsse, nämlich die Revision weiterer Punkte des Alkoholgesetzes. Es dürfe nicht sein, dass dieser zweite Schritt dann wiederum über parlamentarische Vorstösse zu erwirken sei.

Wie gesagt, Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen.

Im Zusammenhang mit der Privatisierung von Alcosuisse und der Liberalisierung des Ethanolmarktes stellten sich verschiedene Fragen. Der Bundesrat argumentiert, dass der Verkauf von Alcosuisse im Zusammenhang stehe mit der Aufhebung des Monopols für Ethanol. Die Alcosuisse wird heute als Profitcenter innerhalb der Alkoholverwaltung geführt. Dieses Profitcenter soll in einem ersten Schritt in eine Aktiengesellschaft überführt werden, und dann soll diese Aktiengesellschaft in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten werden. Das genaue Verfahren will der Bundesrat [PAGE 1045] nach Beschluss dieser Gesetzesrevision hier im Parlament dann definieren.

Es geht auch darum, dass Alcosuisse heute zwei Standorte hat, nämlich Delémont im Kanton Jura und Schachen im Kanton Luzern. Es ist vorgesehen, dass die Alcosuisse mit dem Standort Delémont verkauft werden soll, und der Betrieb Schachen soll vorerst nicht integriert werden. Es wird dann während des Verkaufsprozesses separat beurteilt, ob der mögliche Käufer auch am zweiten Standort Interesse hätte. Aber heute geht man davon aus, dass der Marktanteil von Alcosuisse dann auf etwa 50 Prozent sinken würde und deshalb nicht beide Standorte nötig wären. Somit wird der Entscheid betreffend Betrieb Schachen aufgeschoben.

Zusammengefasst ergibt sich, dass die WAK unseres Rates vollumfänglich hinter dieser Gesetzesrevision steht. Sie hat mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Revision zugestimmt, und ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen.

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