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Naef Martin · Nationalrat · 2016-06-14

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Die Minderheit I (Naef) macht Ihnen beliebt, eine Ermächtigung zur Ratifikation dann zu erteilen, wenn der Bundesrat mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat. Das entspricht der neuen Formulierung des Ständerates. Der Minderheitsantrag besteht aus Positionen, die sich, wie auch der Beschluss des Ständerates, aus unterschiedlichen Richtungen bewegt haben: von weniger Bedingungen, aber auch von weiter gehenden Voraussetzungen hin zu diesem Kompromissvorschlag.

Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren, in einer zusehends semantischen Diskussion, die kaum kommunizierbar, aber durchaus relevant ist. Der Ständerat hat sich hier bewegt, und es stünde diesem Rat gut an, dies auch zu tun. Die Definition der Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung bedeutet nicht eine Abkehr von der Verfassungsmässigkeit, selbstverständlich nicht. Die Verfassung ist die integrale Klammer unserer Rechtsordnung. Die Formulierung bringt aber die Einbettung der zu treffenden Regelung in die Gesamtheit unserer Verpflichtungen zum Ausdruck, so, wie auch der Bundesrat sie in der Botschaft und in den Räten wiederholt zum Ausdruck gebracht hat.

Ersparen wir uns und der Öffentlichkeit also weitere Verunsicherung, und einigen wir uns besser heute als morgen auf den durch die Minderheit und den Ständerat vorgelegten Kompromiss. Er bindet die Ratifikation an klare Voraussetzungen, ohne den Bundesrat in seiner Handlungsfähigkeit und in seinen Bemühungen, eine Einigung im Interesse unseres Landes herbeizuführen, unnötig einzuschränken.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit I zu folgen.