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Köppel Roger · Nationalrat · 2016-06-14

Köppel Roger · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14

Wortprotokoll

Mit meiner letzten, spektakulär erfolglosen Kroatien-Rede habe ich es zwar geschafft, dass die gesamte SP-Fraktion und ihre Bundesrätin in selten gewordener Solidarität den Saal verliessen, aber ich war absolut ausserstande, diesen Rat davon abzuhalten, dieses unselige Kroatien-Protokoll durchzuwinken, obschon es sich glasklar um einen Bruch unserer Bundesverfassung handelt.

Man muss schon Jurist, Verfassungsrechtler, SP-Mitglied oder Bundesrätin sein, um Ihren fast schon wieder bewundernswert windigen Begründungen zu folgen, gemäss denen ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Unterzeichnung noch vor wenigen Monaten vom Bundesrat, vom Bundesgericht und vermutlich von den meisten unter Ihnen als Verfassungsbruch gewertet wurde, auf einmal kein Verfassungsbruch mehr sein soll. Natürlich ist und bleibt es ein Verfassungsbruch, wenn Sie die Personenfreizügigkeit ausdehnen wollen, nachdem Volk und Stände am 9. Februar 2014 diese Personenfreizügigkeit versenkt und Ihnen unmissverständlich verboten haben, solche völkerrechtlichen Verträge abzuschliessen.

Ehrlich gesagt ist es mir schleierhaft, warum Sie so versessen, ja geradezu wild darauf sind, sich immer wieder den Diktaten der EU zu unterwerfen und unsere Bundesverfassung mit Füssen zu treten. Ich kann mir das nur als Ausbruch aufgestauter Frustrationen erklären, als eine Art Vergeltungsschlag, als - fussballerisch gesprochen - taktisches Foul, im Fachjargon auch "Blutgrätsche" genannt, mit der Sie sich an den Stimmbürgern dafür rächen, dass diese im Februar 2014 anders abstimmten, als die meisten von Ihnen erwartet und verlangt hatten.

Es geht hier doch um weit mehr als bloss um die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags mit einem kleinen Balkanstaat. Es geht um die entscheidende und wichtigste Frage in der Politik: Wer bestimmt am Ende über die Gesetze, wer setzt das Recht? In der Schweiz beantworten wir diese Frage seit 700 Jahren mit einer für die meisten von Ihnen anscheinend beunruhigenden, für die Regierenden unbequemen Schroffheit: Das Volk setzt das Recht. Die Bundesverfassung, auf die Sie alle Ihren Eid geleistet haben, ist der institutionalisierte Ausdruck dieses Volkswillens - nicht die Klammer, sondern die oberste Richtschnur in diesem Staat.

Sie sind jetzt im Begriff, die Bundesverfassung und damit den Volkswillen über den Haufen zu werfen. Sie wollen den Bundesrat dazu ermächtigen, einen völkerrechtlichen Vertrag abzuschliessen, der gegen die Bundesverfassung verstösst. Ich muss Ihnen sagen, dass es mir kalt den Rücken runterlief, als ich das Wort "ermächtigen" zum ersten Mal auf dieser Fahne las. Ich weiss nicht, wie intensiv Sie sich mit der europäischen Geschichte auseinandergesetzt haben. Aber ich kann Ihnen als Historiker sagen, dass es noch nie gut herausgekommen ist, wenn ein Parlament seine Regierung mit einem Ermächtigungsgesetz ermächtigt hat, das Volk auszutricksen und die Verfassung auszuhebeln.

Die SVP-Fraktion macht hier nicht mit. Sie lässt sich auch nicht - wie der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes - von der EU mit der Drohung erpressen, man werde die Schweiz aus den EU-Forschungsprogrammen rauswerfen, sollte sie, wie es ihr gutes Recht ist, zu ihren Volksentscheiden und zu ihrer Verfassung stehen. Kein Forschungsprogramm ist es wert, dass man deswegen die Verfassung fallenlässt. Zudem frage ich Sie: Wie viele Nobelpreise hat die Schweiz gewonnen, seit sie als assoziiertes Mitglied an dieser überschätzten europäischen Forschungskolchose teilnimmt?

Der Ständerat wollte in einem lichten Moment den Bundesrat wenigstens auf die Minimalbedingung verpflichten, das Kroatien-Protokoll erst und nur dann zu ratifizieren, wenn der Zuwanderungsartikel gemäss Bundesverfassung umgesetzt worden ist. Doch nicht einmal diese Selbstverständlichkeit ist heute noch selbstverständlich. Der Ständerat strich das Wort "Bundesverfassung" und ersetzte es neunmalklug durch die unverbindliche Schwammvokabel "schweizerische Rechtsordnung". Damit bekräftigte die Kleine Kammer, dass auch sie nicht mehr bereit ist, die Bundesverfassung als oberste Instanz anzuerkennen.

Die SVP-Fraktion macht hier nicht mit und bittet Sie, die Minderheit Nidegger zu unterstützen und den Bundesrat, wie vom Ständerat ursprünglich beabsichtigt, darauf zu verpflichten, die Bundesverfassung höher zu gewichten als die Erpressungsversuche und Interessen der EU.