Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2016-06-14
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14
Wortprotokoll
Die Motion Rickli Natalie wurde vor knapp drei Jahren in diesem Rat angenommen. Die Wichtigkeit, verwahrten Straftätern keinen Hafturlaub und Haftausgang zu gewähren, wurde im Nationalrat erkannt. Straftäter werden verwahrt, weil sie besonders gefährlich und rückfallgefährdet sind. Der Hauptzweck der Verwahrung ist es, die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen.
Obwohl sich die Situation nicht verändert oder verbessert hat, hat der Ständerat die Motion abgeändert und will nun den Ausgang und den Hafturlaub weiterhin erlauben, allerdings nur noch dann, wenn die Verwahrten begleitet werden. Damit werden die Forderungen der Motion verwässert, und vor allem wird dabei vergessen, dass das Unterfangen der Begleiterinnen und Begleiter jeweils risikoreich ist; denn wir wissen, dass rund ein Viertel der Straftäter rückfällig wird. Wollen wir wirklich die Bevölkerung unnötig diesem Risiko aussetzen? Für uns müsste eigentlich die Sicherheit der Bevölkerung höher gewichtet werden als die Freiheit von verwahrten Sexual- und Gewaltstraftätern.
Mit der vorliegenden, abgeänderten Motion werden zwar nicht, wie ursprünglich vorgesehen, alle Ausgänge und Hafturlaube verboten, sondern nur die unbegleiteten sind nicht mehr möglich. Trotzdem sollten wir diese abgeänderte Motion unterstützen: einerseits, weil wenigstens keine verwahrten Straftäter mehr alleine und unbeaufsichtigt in den Ausgang und Urlaub gehen dürfen; andererseits, weil damit eine schweizweit einheitliche Regelung gelten wird, was bis heute leider nicht der Fall ist. [PAGE 1059]
Ich bitte Sie, zum Wohl der Bevölkerung diese abgeänderte Motion anzunehmen und damit der starken Minderheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 11 Stimmen - zuzustimmen.