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Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-19

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion begrüsst die Vorlage, die im Nachgang zu verschiedenen Änderungen der Bundesverfassung nötig geworden ist. Dazu gehören die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein Parteienregister für Versuche von E-Voting zur Ausübung politischer Rechte und die administrativen Erleichterungen beim Referendum. Nicht ganz einig ist sich die FDP-Fraktion selber bei der Ausführung des Gebotes der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter. Hier werden wir aber noch Gelegenheit zur Diskussion haben.

Die Klarstellung zur Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist zu begrüssen. Grundsätzlich ist nämlich die Stimmabgabe selber ein vertretungsfeindliches Geschäft. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass in den Kantonen, die die Stellvertretung kennen, damit einzig die Überbringung an die Urne gemeint ist. Es geht mit anderen Worten um die Funktion der Stellvertretung als "Brieftaube" bei der Stimmabgabe.

Die Artikel 66 und 72 regeln die Feststellung des formellen Zustandekommens von Referendum bzw. Volksinitiative. Hierfür ist die Bundeskanzlei zuständig. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass die Unterschriften beim Referendum und bei der Volksinitiative weiterhin nur dann nicht ausgezählt werden müssen, wenn das Quorum um mehr als die Hälfte verfehlt wurde. Diese deutliche Verfehlung rechtfertigt es denn dann auch, dass gegen den entsprechenden so genannten Hinweis im Bundesblatt im Unterschied zu heute keine staatsrechtliche Beschwerde mehr möglich sein soll. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dies gerade noch rechtsstaatlich vertretbar ist.

Ansonsten unterstützt die FDP-Fraktion diese Vorlage vorbehaltlos. Sie beantragt Ihnen Eintreten und Unterstützung der Mehrheitsanträge.