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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-03-19

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19

Wortprotokoll

Mit dieser Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte werden verschiedene Bereiche erfasst. Mit Ausnahme von zwei Revisionspunkten stimmt die SVP-Fraktion der Vorlage zu.

Wir begrüssen insbesondere, dass der Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet wird, inskünftig die Abstimmungsvorlagen mindestens vier Monate zum Voraus festzulegen. Dies erleichtert allen Mitbeteiligten, insbesondere den politischen Parteien, die Vorbereitungsarbeiten. Ebenfalls nützlich für die politische Arbeit ist die Bestimmung, wonach die Abstimmungserläuterungen inskünftig mindestens sechs Wochen vor der Abstimmung auf dem Internet zur Verfügung stehen. Eine administrative Erleichterung für die Parteien stellt die Einführung eines Parteienregisters dar. Politische Parteien, die sich freiwillig in diesem Register eintragen lassen, werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Sammeln der Unterschriften für die Wahlvorschläge befreit. Richtig ist auch, dass zur Vermeidung eines unnötigen Aufwandes in Zukunft bei Referenden die Unterschriften nur noch bis zur Erreichung des verfassungsmässigen Quorums gezählt werden. Hingegen ist die SVP-Fraktion der Auffassung, dass bei Volksinitiativen die Gesamtzahl der Unterschriften gezählt und publiziert werden soll, denn die Unterschriftenzahl zeigt auf, wie breit das Begehren abgestützt ist; sie enthält damit auch eine politische Aussage.

All diese Neuerungen unterstützt die SVP-Fraktion. Sie stimmt ihnen zu, und wir beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage.

Bei zwei Neuerungen haben wir indessen Bedenken: Bei der elektronischen Ausübung politischer Rechte sind verschiedene Fragen der Sicherheit, des Missbrauchs und der Wahrung des Stimmgeheimnisses nicht geklärt.

Schliesslich lehnen wir Rechtsgrundlagen für Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor Nationalratswahlen ab. Wir sind der Auffassung, dass es nicht angeht, dass der [PAGE 334] Bund versucht, auf das Resultat von Wahlen Einfluss zu nehmen. Die Aufgabe des Bundes besteht darin, die Wahlen in Zusammenarbeit mit den Kantonen organisatorisch vorzubereiten. Weitere Befugnisse stehen ihm nicht zu. Das Volk muss frei und unabhängig entscheiden können. Die Vorschläge gemäss Artikel 86a erachten wir als staatspolitisch bedenklich.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die zwei Streichungsanträge - zu den erwähnten Bereichen - der SVP-Fraktion zu unterstützen.

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