Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-06-15
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Damit das dringliche Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Verlängerung der Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung am 1. Juli 2016 in Kraft treten kann, soll das Gesetz nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt werden.
Gemäss Artikel 77 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel jeweils von der Gesamtabstimmung ausgenommen und erst nach erfolgter Differenzbereinigung beschlossen. Der Ständerat hat am 6. Juni 2016 die Vorlage beraten. Es verbleiben keine Differenzen. Wir können folglich die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel vornehmen. Die Dringlichkeitserklärung von Bundesgesetzen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Rates, also einer absoluten Mehrheit.