Müller Philipp · Ständerat · 2016-06-15
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Meine Interpellation ist sehr spezifisch auf Eritrea ausgerichtet, weil es eben mit Eritrea einen Klassiker der schweizerischen Flüchtlingspolitik oder der internationalen Flüchtlingsbewegung gibt.
Eines wissen wir alle mit Sicherheit über Eritrea bzw. von Eritrea: dass wir nämlich nichts wissen. Nur, wenn ich unsere Praxis der Flüchtlingspolitik gegenüber eritreischen Asylsuchenden betrachte, muss ich zum Schluss kommen, dass man das sehr einseitig - sehr einseitig! - anschaut. Ich würde das jetzt provokativ als äthiopische Sicht der Dinge bezeichnen. Ich denke schon, dass es wichtig ist, dass wir uns über dieses Thema unterhalten. Es geht in eine ähnliche Richtung wie die Motion Minder, die wir vorhin kurz andiskutiert haben und die in der Kommission ein [PAGE 522] Beratungsgegenstand sein wird. Ich bin froh darüber, dass wir das intensiver diskutieren können, denn die Problematik geht in die gleiche Richtung.
Ich erlaube mir kurz zwei, drei Bemerkungen zur Interpellation, die ich eingereicht habe und die beantwortet worden ist. Im Grossen und Ganzen sind die Antworten zwar bekannt, aber sie zeigen nicht auf, wie es weitergehen soll, was die Zukunft ist. Die Fragen 5 und 6 sind schlicht und einfach gar nicht beantwortet worden, respektive bei diesen Antworten ist mit viel Brimborium am Thema vorbeigeschrieben worden. Ich möchte Ihnen einfach betreffend Eritrea ein paar Dinge vermitteln, damit Sie sehen, was hier die Fakten sind. Ich beziehe mich auf Fakten, die ich vom entsprechenden Bundesamt erhalten habe und die jedermann oder jede Frau dort beziehen kann.
Im Monat Mai, das sind die aktuellsten Zahlen, stammte wieder die höchste Zahl von Flüchtlingen aus Eritrea. Wen wundert's? Was aber speziell ist - da muss ich Herrn Minder korrigieren -, ist die Schutzquote. Diese setzt sich zusammen aus den anerkannten Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen und liegt jetzt bei 90,1 Prozent. Die Anerkennungsquote liegt bei 49 Prozent. Das ist fast die Hälfte. Wenn man noch berücksichtigt, dass wir noch ein paar Dublin-Fälle haben, dann sind es eigentlich 100 Prozent, die bleiben können. Da ist es völlig klar, dass dies einen Pull-Effekt zur Folge hat, das heisst, die Eritreer wissen, wenn sie einen Fuss in der Schweiz haben, können sie bleiben. Und sie wissen auch, dass anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene das volle Programm der Sozialhilfe erhalten. Das ist nun wirklich kein Anreiz, um irgendetwas anderes zu machen. Es erstaunt, dass die Anerkennungsquote und auch die Schutzquote massiv höher sind als bei Syrien. Das verstehe, wer will - ich kann es nicht nachvollziehen, dass wir bei Eritrea höhere Schutzquoten haben als beispielsweise bei Syrien.
Schauen wir uns die mittel- bis langfristige Entwicklung an: Die Logistik, die Unterbringung - das habe ich vorhin gesagt - ist nicht die eigentliche Herausforderung. Das kriegen wir irgendwie hin. Aber damit ist das Problem nicht gelöst. Es ist nur kurzfristig gelöst und auf die lange Bank geschoben. Was passiert mit all diesen Leuten betreffend Integration? Die Erwerbsquote der Eritreer mit Ausweis F, also "vorläufige Aufnahme", liegt bei 15,6 Prozent, oder umgekehrt: 84,4 Prozent sind in der Sozialhilfe. Nach sechs bis sieben Jahren Anwesenheit in der Schweiz unter dem Titel "vorläufig aufgenommen" liegt die Erwerbsquote gemäss den Zahlen des Bundes bei 34,6 Prozent. Nach sechs bis sieben Jahren! Das heisst: 65,4 Prozent sind in der Sozialhilfe - nach dieser langen Zeit, nach der man eigentlich davon ausgehen könnte, dass Sprachkenntnisse oder auch gewisse berufliche Qualitäten zum Tragen kommen müssten.
Schauen wir die anerkannten Flüchtlinge an, die einen B- oder C-Ausweis haben: Bei den Eritreern liegt die Erwerbsquote bei 18,5 Prozent - sie geht tendenziell wieder zurück - bzw. bei 24,9 Prozent bei den langjährigen Aufenthaltern. Anders gesagt und zusammengefasst: Wir bekommen die eritreischen Asylsuchenden, die bleiben dürfen - und das sind, wie gesagt, praktisch alle -, nicht in die Arbeitswelt hinein. Wenn Sie mit Unternehmern reden, die das schon versucht haben, stellen diese fest: "Einmal Ja, aber nie mehr." Es ist fast nicht möglich, sie in die Arbeitswelt zu integrieren. Das hängt natürlich auch mit der Zahl zusammen. Wir haben mittlerweile etwa 15 000 Eritreer allein im Asylprozess, d. h. als vorläufig Aufgenommene, ohne die anerkannten Flüchtlinge; das sind dann nochmals um die zehntausend Personen. All diese Leute sollen wir irgendwo in der Arbeitswelt unterbringen, integrieren, in niederschwelligen Bereichen, wo wir ohnehin eine hohe Arbeitslosenquote haben. Das einfach als Vermerk in Bezug auf die dynamische Betrachtungsweise und nicht die statische. Diese fragt nämlich: "Wie kriegen alle diese Leute ein Dach über den Kopf?" Das schaffen wir, das schaffen vor allem die Kantone und die Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die das alles managen müssen.
Letzte Woche war zu lesen, dass die Uno-Menschenrechtskommission einen Bericht über Eritrea erstellt hat. Gut, ich habe es eingangs gesagt: Wir haben eine sehr klare Erkenntnis, nämlich dass wir von Eritrea nichts wissen. Das heisst aber auch, dass wir nicht nur eine Seite anhören sollten, also jene, die Eritrea verteufelt, oder eine Bundesrätin, die "Unrechtsregime, Diktatorenregime" sagt. Da frage ich mich natürlich: Wie viele solcher Regimes gibt es denn auf der Welt? Und haben wir aus all diesen Regimes auch eine derart grosse Zuwanderung über die Asylschiene? Das haben wir natürlich nicht, im Gegenteil. Letzte Woche konnten wir lesen, dass eine tschetschenische Familie - hundert Prozent integriert - nach Tschetschenien weggewiesen wurde, mehr oder weniger nach Grosny zwangsausgeschafft wurde. Sie kennen Tschetschenien, Grosny. Es dürfte dort wohl weniger bequem sein als in Asmara. Ich war zwar nie in Grosny und nie in Asmara, aber ich lese.
Die einseitige Betrachtungsweise und Berichterstattung, die ich vorhin geschildert habe, aber auch das Verhalten in der Asylpraxis stören mich. Das stört mich sehr, und daher erlaube ich mir, ein paar Zitate aus Sicht von Eritrea vorzulesen, vor allem von Schweizerinnen und Schweizern, die seit Jahrzehnten in Eritrea leben, die dort gelebt haben oder pendeln. Ärzte, Akademiker, die Eritrea kennen und die auch darüber berichten, sind erzürnt darüber, dass wir hier in der Schweiz eine derartige Politik machen - Akzeptanz und Praxis - und dass die Medien gleichzeitig sehr einseitig das übernehmen, was z. B. die Uno verlauten lässt. "Der am letzten Mittwoch präsentierte Rapport der Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea (COI) ist kein Bericht der Uno-Menschenrechtskommission, wie in der Presse immer wieder geschrieben wird, sondern ein Bericht von drei Personen, nämlich von Mike Smith, Sheila B. Keetharuth und Victor Dankwa. Die Uno-Menschenrechtskommission hält ausdrücklich fest, dass die drei Kommissäre nicht Angestellte der Uno sind. Sie werden nicht bezahlt und arbeiten in ihrer unabhängigen Tätigkeit als Experten" - was immer das heissen soll. "Die Uno distanziert sich von diesen drei Personen." Das ist schon einmal sehr, sehr bemerkenswert.
Ich will hier betonen, dass ich mich nicht zum Anwalt eines eritreischen Präsidenten mache, der - völlig klar - kein Regime aufgezogen hat, wie wir es uns vorstellen, in dem der Einhaltung der Menschenrechte hohe Priorität zusteht. Trotzdem, wenn man etwas beurteilen will, gehört es eben dazu, dass man auch diese Seite anhört. Wenn man die Presseerklärung des Beraters des eritreischen Präsidenten liest, heisst es dort: "Ein Dreipersonengremium, Untersuchungskommission COI genannt, hat eine Kampagne gestartet, ein weiteres afrikanisches Land, diesmal Eritrea, vor den internationalen Strafgerichtshof zu bringen." Ich kann nur zitieren; es ist ein achtseitiger Bericht. Er ist abgesegnet worden, er ist von Schweizern transportiert worden, die dort leben und die überhaupt kein Interesse daran haben, die Verhältnisse in Eritrea schönzureden oder eben schlechtzureden. Da steht geschrieben: "Die COI war völlig einseitig. Sie war nur an einer Seite der Geschichte interessiert und sprach nur mit Menschen, die mit ihren vorgegebenen Schlussfolgerungen übereinstimmten. Sie stützt Pauschalbehauptungen und extreme Anschuldigungen auf Zeugenaussagen von 500 Flüchtlingen und Asylbewerbern mit unbekannter Identität."
Da stellt sich für mich die Frage: Kann denn ein Asylbewerber, der ja einen Fluchtgrund geltend macht, etwas anderes als etwas Negatives über Eritrea sagen? Ich stelle diese Frage, zumal ja die drei erwähnten Personen angeblich gar nicht nach Eritrea einreisen konnten. Interessanterweise können das hingegen alle anderen tun, die dort Ferien machen wollen. Ich erspare Ihnen all die vielen Details, die zeigen, warum der Bericht dieser drei Personen aus meiner Sicht doch zu hinterfragen ist und nicht tel quel zur Kenntnis genommen werden kann. Ich habe meine grosse Mühe mit der einseitigen Darstellung, wie sie bei uns in allen Medien zu lesen war. Die Schlussfolgerung lautet: "Eritrea weist die politisch motivierten und grundlosen Anschuldigungen der COI ebenso zurück wie deren destruktive Empfehlungen." [PAGE 523]
Nun haben wir in einer Medienmitteilung aus Äthiopien gelesen, dass frühmorgens am Sonntag, den 12. Juni 2016, äthiopische Truppen an der zentralen Front bei Tsorona Eritrea angegriffen hätten. Es gab heute einen Bericht in der "Aargauer Zeitung" - den ich jetzt gerade nicht mehr finde -, und vorvorgestern gab es einen Bericht in der "NZZ" darüber, dass jetzt wieder Konflikte ausgebrochen sind. Wie es so üblich ist bei derartigen Konflikten: Jeder beschuldigt den anderen, den ersten Schuss abgegeben zu haben. Wir wissen es nicht. Wir wissen aber eines: Der Zustand zwischen Äthiopien und Eritrea entspricht einem "No war, no peace"-Zustand - man bezeichnet es dort so -, einem unbefriedigenden Zustand. Es gibt Uno-Beschlüsse - da wird unser Aussenminister sicher besser Bescheid wissen als ich -, welche eine Lösung aufgegleist haben. Nachweislich sind aber immer noch äthiopische Truppen auf eritreischem Gebiet stationiert. Ich frage mich natürlich schon: Warum soll Eritrea Aggressionen gegen die grösste Armee in diesem Gebiet entwickeln? Sie sind chancenlos; man schaue sich nur die Bevölkerungszahlen an, sie unterscheiden sich ja um einen Faktor zehn.
Zusammenfassend: Wir wollen in der Schweiz die Akzeptanz - schon wieder die Akzeptanz - der Asylpolitik auch in Zukunft gewährleisten, damit nicht ein Desaster, auch nicht im finanziellen Bereich, bei all jenen verursacht wird, denen in fünf bzw. sieben Jahren, je nach Kategorie, die Rechnung präsentiert wird. Damit sind die Kantone und Gemeinden gemeint, und es werden Rechnungen in Milliardenhöhe sein - nicht Peanuts, sondern Rechnungen in Milliardenhöhe! Wenn wir das ändern wollen, dann müssen wir uns des Themas Eritrea annehmen. Das heisst auch, dass man dort auch auf Ministerebene Besuche machen muss.
Die Leute sind ja nicht dumm; sie wollen ernst genommen werden, sie wollen auf Augenhöhe mit uns reden können. Wir sind mehr daran interessiert als die EU, weil bei uns die Flüchtlingszahlen aus Eritrea extrem hoch sind und auch proportional zu den anderen EU-Staaten massiv höher sind. Daher ist es mein Wunsch, dass man sich auf Ministerebene um Eritrea kümmert und man sich mit einem Staatsbesuch - oder wie auch immer; ich kenne die diplomatischen Möglichkeiten zu wenig - dieses Themas annimmt. Ich habe auch mitbekommen, dass Frau Sommaruga im Oktober letzten Jahres in Äthiopien war. Äthiopien ist nicht als Land mit einem menschenrechtsfreundlichen Regime, als Superdemokratie bekannt. Aber die Frau Bundesrätin war dort. Ich frage mich: Wann reist eine Bundesratsdelegation oder eine offizielle APK-Delegation - nicht ein paar einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier - nach Eritrea, um einen Dialog auf Augenhöhe zu eröffnen? Das ist mein Anliegen.