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Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-15

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Nachdem sich der Nationalrat gestern nochmals mit der Mehrwertsteuergesetzgebung befasst hat, sind drei Differenzen verblieben, die wir heute Morgen in der Kommission besprochen haben. Sie haben zwischenzeitlich die entsprechende Fahne erhalten und sehen, dass wir bei zwei Differenzen beantragen, dem Nationalrat zu folgen, jedoch eine Differenz aufrechterhalten möchten.

Ich komme zu den einzelnen Punkten. Die erste Differenz besteht in Bezug auf die Leistungen zwischen Gemeinwesen. Es geht auch um die Frage der Subventionstatbestände, wie diese im Bereich der Mehrwertsteuer erfasst werden. Sie sehen auf der Fahne, die Differenz besteht bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a, bei dem es um die Besteuerung von Subventionen und auch um die Steuerausnahmen für Leistungen zwischen Gemeinwesen geht, welche besteuert werden.

Der Ständerat hatte ja eine Änderung gegenüber der heutigen Praxis, der heutigen Gesetzgebung beschlossen, weil immer wieder im Bereiche der Gemeinwesen kritische Fragen aufgekommen sind, z. B. die Frage, warum dort Leistungen zwischen den Gemeinwesen, die ausgelagert werden, von der Mehrwertsteuer erfasst werden. Es ging beispielsweise um Feuerwehrleistungen oder auch andere öffentliche Leistungen im Bereiche der Sicherheit. Der Nationalrat hat dann der vom Ständerat einstimmig beschlossenen Formulierung nicht zugestimmt und ebenso deutlich eine solche Änderung verworfen.

Die Kommission ist heute zum Schluss gekommen, dass diese Frage nicht entscheidungsreif ist, dass teilweise auch die Fakten noch nicht vorliegen, um die Tragweite einer gesetzlichen Änderung vollumfänglich beurteilen zu können. Insbesondere geht es darum, dass die Besteuerung nicht nur dann nicht erfolgen sollte, wenn es um hoheitliche Leistungen geht, sondern es gibt auch noch andere [PAGE 531] Sachverhalte, die aus Sicht der Kommission angeschaut werden sollten.

Wir beantragen Ihnen deshalb, hier dem Nationalrat zu folgen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir das Anliegen zwischenzeitlich mit einer Kommissionsmotion in die Räte tragen werden, weil wir das Anliegen als solches als berechtigt anschauen, aber noch keine adäquate Lösung vorlegen können. Nach Auffassung der Kommission sollte man sich im Detail mit diesem Thema beschäftigen und dann auch eine Vernehmlassung durchführen.

Mit diesen Hinweisen möchte ich noch den Wunsch oder die Aufforderung an den Bundesrat und die Verwaltung verbinden, dass die Verwaltung in der Zwischenzeit in Grenzfällen das ihr zustehende Ermessen auch zugunsten der Gemeinwesen nutzt und das Gesetz schon so auslegt, dass viele strittige Fälle ohne Gesetzesänderung im Sinne der Gemeinwesen erledigt werden können.

Mit diesen Ausführungen aus Sicht der Kommission möchte ich Ihnen hier beliebt machen, dem Nationalrat zu folgen.