Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2002-03-19
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19
Wortprotokoll
Herr Gysin, es geht nicht darum, wie viele Differenzen nach der Behandlung noch bestehen bleiben und wie viel wir nachgeben oder nicht. Bei diesem Artikel geht es auch nicht darum, ob ältere Arbeitslose ab 55 Jahren an arbeitsmarktlichen Wiedereingliederungsmassnahmen teilnehmen können oder nicht. Es geht auch nicht, wie das Frau Genner gesagt hat, um das Schicksal der über 55-Jährigen, die wir aus dem Arbeitsmarkt "pushen" wollen.
Wir wissen auch ganz genau, dass diese Gruppe von berufstätigen Menschen es schwieriger hat, wenn sie wieder in den Arbeitsprozess integriert werden soll. Aber nach 400 oder sogar nach 520 Tagen, die in verschiedenen Massnahmen zur Wiedereingliederung absolviert worden sind, scheint es uns sinnvoll und richtig, dass sich andere Instanzen - nämlich die kantonalen Fürsorgeinstanzen - um solche Menschen kümmern, sie betreuen und mit geeigneten Massnahmen wieder dem Arbeitsprozess zuführen.
Es geht hier darum - das ist ein sehr wichtiger Punkt -, ob Sie das System der Arbeitslosenversicherung verändern bzw. aufweichen wollen oder nicht. Bisher galt der Grundsatz, dass die Arbeitslosenversicherung für eine bestimmte Zeit - wir haben das hier auf 400 Tage festgelegt - für die Kosten aufkommt, welche durch Arbeitslosigkeit entstehen. Die ausgesteuerten Arbeitslosen werden anschliessend, gestützt auf kantonales Recht, durch die Institutionen der Fürsorge betreut, und die Kantone oder auch die Gemeinden kommen für diese Kosten auf. Es geht darum, dass nach diesen 400 Tagen eine andere Gruppe eine speziellere, individuellere Betreuung dieser Menschen aufnehmen kann.
Zusammen mit dem Bundesrat und einer grossen Mehrheit der WAK beantrage ich Ihnen daher, diesen Systembruch nicht zu begehen und dem Ständerat zu folgen. Den Antrag der Minderheit Goll lehnen wir ab.