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Burkart Thierry · Nationalrat · 2016-06-15

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Vorab muss ich Ihnen dasselbe Unterlassungsdelikt gestehen, wie es Kollegin Allemann unterlaufen ist. Ich habe meine Interessenbindungen beim Eintreten nicht offengelegt. Ich möchte dies hiermit nachholen: Einerseits bin ich Vizepräsident des Touring Clubs Schweiz und andererseits Präsident des Schweizerischen Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility. Damit habe ich dieser Anforderung Genüge getan und erlaube mir, zur Sache zu kommen.

Die FDP-Liberale Fraktion lädt Sie ein, in Block 1 den Anträgen der Mehrheit Folge zu leisten. Erlauben Sie mir, zu vier Punkten einige Ausführungen zu machen:

1. Zum Konzept, das die Minderheit Allemann vorschlägt, wie die Finanzierungsquellen im Zusammenhang mit der Finanzierung des NAF bzw. der Spezialfinanzierung Strasse ausgestaltet sein sollen: Wir sind der Auffassung, dass ein Abstützen der Finanzierung auf mehrere Quellen mehr Stabilität bringt als ein Abstützen ausschliesslich auf eine Quelle, namentlich der Mineralölsteuer. Die Mineralölsteuer, wir haben es bereits beim Eintreten vertieft diskutiert, unterliegt momentan aufgrund der verbrauchsärmeren Fahrzeuge auf unseren Strassen eher einem Einnahmenrückgang. In diesem Sinne wäre mit ihr eine grössere Volatilität verbunden, was die Finanzierung der Aufgaben betrifft, die wir über den NAF bzw. über die Spezialfinanzierung Strasse vorsehen. Denken Sie auch daran, dass die Spezialfinanzierung Strasse dazu dient, die Beitragsgeschäfte zugunsten der Kantone zu finanzieren. Die rund 1,25 Milliarden Schweizerfranken gehen voll und ganz an die Kantone, die kantonalen Strassen und Werke.

Was die Zuweisung der Automobilsteuer betrifft, so wurde bemängelt, dass dies zusätzliche Mittel seien, die für die Strassenfinanzierung vorgesehen würden. Das ist richtig so und hat aus zwei Gründen seine Berechtigung: Erstens wurden in der Vergangenheit Mittel aus der Strassenfinanzierung weggenommen. Ich erinnere Sie daran, dass im Rahmen von Fabi der sogenannte Neat-Viertel zugunsten der Bahn vorgesehen wurde. Dazu hat das Schweizervolk abgestimmt, es hat das so genehmigt, daran soll auch nicht gerüttelt werden, aber es sei einfach wieder einmal in Erinnerung gerufen. Zweitens, und das ist noch viel bedeutender, gehen die Mittel eben zurück. Wir benötigen dringend zusätzliche Mittel, und zwar, es wurde gesagt, im Rahmen von Step für den Ausbau der Strasseninfrastruktur. Frau Bundesrätin Leuthard hat beim Eintreten zu Recht darauf hingewiesen, dass es im Jahr 2015 knapp 23 000 Staustunden alleine auf den Nationalstrassen gab und dass das ein Zustand ist, der nicht auf Ewigkeiten hingenommen werden kann. Wir brauchen hier eine Korrektur.

2. Auch der Bedarf an Mitteln für den Unterhalt nimmt zu. Unsere Werke, namentlich Tunnels und Brücken, sind in die Jahre gekommen. Sie müssen saniert und unterhalten werden. Das kostet Geld, das kostet viel Geld. In diesem Sinne sind zusätzliche Mittel notwendig. Und die Automobilsteuer ist ja nicht irgendeine Steuer. Sie wird immerhin von denjenigen bezahlt, die Fahrzeuge einführen bzw. kaufen und nachher auch die Strasseninfrastruktur in Anspruch nehmen.

3. Ich erlaube mir im Weiteren, die Formulierung zu erwähnen, gemäss der 60 Prozent der Mineralölsteuererträge zugunsten des Strassenverkehrs verwendet werden. Das kommt ja nicht von irgendwoher. Bisher waren es 50 Prozent. Die 50 Prozent sollen übrigens in Zukunft wie gesagt in die Spezialfinanzierung Strasse fliessen, also zugunsten der Kantone gehen. Der Ständerat hat von einer Erhöhung des Benzinpreises um 6 Rappen abgesehen und ist auf 4 Rappen gegangen. Da reden wir etwa von 150 bis 200 Millionen Schweizerfranken, die entsprechend kompensiert werden müssen. Der Ständerat hat dies - auch das hat Frau Bundesrätin Leuthard ausgeführt - einerseits aufgrund des sogenannten Tanktourismus, durch den die Einnahmen in der Schweiz rückläufig sind, und andererseits aufgrund der Stärke des Schweizerfrankens beschlossen. Als weiteren Grund könnte man auch hinzunehmen, dass eine Vorlage mit 4 Rappen Preiserhöhung wohl im Volk mehrheitsfähiger ist als eine mit 6 Rappen Preiserhöhung. Das muss aber gegenfinanziert werden, und deshalb hat der Ständerat zu Recht eine Erhöhung der Zweckbindung um 5 Prozent vorgesehen. Die zweite Erhöhung um 5 Prozent ist durch die Integration des Netzbeschlusses bedingt. Der Netzbeschluss wurde auf Verlangen der Kantone integriert. Die Kantone sind bereit, rund 60 Millionen Schweizerfranken daran zu bezahlen. Das ist übrigens ein gutes Geschäft für die Kantone, denn die Integration des Netzbeschlusses kostet mit Unterhalt und Erweiterungen rund 185 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Die 125 Millionen Franken Differenz müssen finanziert werden, sonst fehlt ganz einfach das Geld in der Kasse. Deshalb braucht es weitere 5 Prozent Erhöhung. Damit kommen wir auf 60 Prozent Zweckbindung.

Weshalb empfehlen wir Ihnen, gemäss der vorberatenden Kommission das Wort "maximal", das der Ständerat eingefügt hat, zu streichen? Das kommt daher, dass diese beiden Elemente nun einmal 250 bis 300 Millionen Schweizerfranken mehr kosten. Es ist nicht von einem Jahr auf das andere weniger oder mehr, sondern es bleibt einigermassen stabil, und deshalb muss auch die Finanzierung stabil bleiben und sollte nicht mit dem Begriff "maximal" geregelt werden. Es wurde angefügt, dass aber bei der Bahninfrastrukturfinanzierung eine Variabilität, eine gewisse Flexibilität vorhanden sei. Diese ist auch weiterhin vorhanden, nämlich zwischen der Spezialfinanzierung Strasse - das sind die Beitragsgeschäfte an die Kantone - und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Wenn die Spezialfinanzierung Strasse einen Mangel an Mitteln hat, dann muss der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds Projekte finanzieren. Dort haben wir also weiterhin Flexibilität, auch wenn wir das Wort "maximal" bei der Zweckbindung - 60 zu 40 Prozent - streichen.

4. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, die Streichung von Artikel 86 Absatz 6 der Bundesverfassung gemäss vorberatender Kommission vorzunehmen. Weshalb? Wenn beim Bundeshaushalt Sparmassnahmen im Umfang von 1 Prozent der geplanten Ausgaben ergriffen werden müssen, kann hier zugunsten des Bundeshaushaltes ein Griff in den NAF gemacht werden. Wir sind der Auffassung, dass das nicht angezeigt ist, nicht zuletzt, weil wir ja eben gerade eine Fondslösung wollen. Wir sprechen ja den ganzen Tag über eine Fondslösung, und die Fondslösung beinhaltet eben eine gewisse Verstetigung der Finanzierung. Hier eine Flexibilität zugunsten des Bundeshaushaltes einzubauen ist in diesem Sinne systemwidrig. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion in Block 1 jeweils der Mehrheit zu folgen.