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Graber Konrad · Ständerat · 2016-06-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Das Abkommen über soziale Sicherheit mit China ist Teil der Bemühungen, die Beziehungen zwischen der Schweiz und den bedeutenden Wirtschaftspartnern in Asien zu vertiefen. Nach dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit Japan, Indien und Südkorea hat die Schweiz auch Vertragsverhandlungen mit China aufgenommen, mit dem Ziel, das Vertragsnetz in Asien zu erweitern.

Das vorliegende Abkommen mit China regelt in erster Linie die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Vertragsstaaten und erleichtert damit den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat. Heute leben rund 1900 Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit in China. In der Schweiz leben im Gegenzug rund 12 500 chinesische Staatsangehörige. In den letzten Jahren hat sich der wirtschaftliche Austausch zwischen der Schweiz und China zunehmend intensiviert. China ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Rund 600 Schweizer Unternehmen sind in China vertreten; sie beschäftigen insgesamt rund 200 000 Angestellte.

Das vorliegende Abkommen orientiert sich an anderen von der Schweiz unlängst abgeschlossenen bilateralen Abkommen. Die darin enthaltenen Vorschriften entsprechen den Standards der Koordinationsregeln, wie sie im europäischen und internationalen Sozialversicherungsrecht vorgesehen sind.

Ihre Kommission ist auf den Bundesbeschluss stillschweigend eingetreten und hat diesem in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun.

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