Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme im August 2014 beantragt hat, das Postulat Frehner anzunehmen. Allerdings ging der Bundesrat damals davon aus, dass im Rahmen der damals laufenden parlamentarischen Beratungen über die Revision des Kindesunterhaltsrechts und über die bereits erwähnte Motion das Unterhaltssystem als Ganzes zur Diskussion gestellt werden würde.

Ein weiteres Postulat Frehner betreffend die nacheheliche Unterhaltspflicht war ebenfalls hängig. Deshalb schien dem Bundesrat der Zeitpunkt damals günstig, um die verfassungsrechtlichen Grundlagen des nachehelichen Unterhalts etwas genauer anzuschauen. Jetzt sind zwei Jahre vergangen, und die Situation hat sich gegenüber 2014 grundlegend verändert. Das Parlament, Sie, haben die Revision des Kindesunterhalts am 20. März 2015 angenommen, und die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die damals vom Bundesrat genannten Gründe für die Annahme des Postulates sind weggefallen, weil Sie in der Zwischenzeit legiferiert haben. Es ist heute schlicht nicht mehr notwendig, die entsprechenden Abklärungen, die Sie mit dem Postulat verlangen, durchzuführen. Die erwähnte Praxis wurde vom Bundesgericht vor Kurzem wieder ausdrücklich bestätigt. Daran stören Sie sich, es scheint aber doch vermessen, dem Bundesgericht in einer solchen Frage ein verfassungswidriges Verhalten vorwerfen zu wollen. Im Gegenteil, die erwähnte Praxis hat im Ergebnis zur Folge, dass die vom Bundesgericht ausdrücklich als verfassungswidrig bezeichnete Situation, wonach bei Vorliegen eines sogenannten Mankos dieses alleine von den Unterhaltsgläubigern zu tragen ist, in gewissen Fällen zumindest etwas abgemildert wird. Unter diesen Umständen besteht heute einfach kein Bedarf mehr für die vom Postulat verlangten Abklärungen.

Vielleicht noch Folgendes: Es ist mir bewusst, dass die Praxis des Bundesgerichtes bei vielen Schuldnern auf Unverständnis stösst. Über diese Frage entscheiden wir heute aber nicht, sondern nur darüber, ob ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung abgeklärt werden soll. Da erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen vor wenigen Wochen der parlamentarischen Initiative Golay, "Verschuldete Personen nicht noch stärker unter Druck setzen", keine Folge gegeben hat. Ihr Rat wird, soweit ich informiert bin, noch in dieser Session über diese Initiative entscheiden.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Ablehnung dieses Postulates.