Grüter Franz · Nationalrat · 2016-06-16
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-16
Wortprotokoll
Das Postulat von Frau Kollegin Ruth Humbel fordert den Bundesrat auf aufzuzeigen, wie Daten aus verschiedenen krankheitsspezifischen Registern oder medizinischen Studien für eine verbesserte Auswertbarkeit miteinander verknüpft werden können. Dabei sollen die Daten vergleichbar sein, und insbesondere soll eine klare [PAGE 1171] Zuordnung zur gleichen Person, etwa über die AHV-Nummer, ermöglicht werden; dies unter Wahrung des Datenschutzes mittels Verschlüsselungen und rechtlich geregelter Vorgehensweisen.
Sehr geschätzte Kollegin Humbel, ich habe sehr viel Verständnis für Ihr Anliegen und Ihre Forderung und bin auch einig mit Ihnen, dass die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten für Studien sehr interessant und wertvoll sind, beispielsweise für die Krebsforschung. Ich möchte aber betonen, dass es sich hier um sehr persönliche Daten handelt, wenn es um schwere Krankheiten wie eben beispielsweise Krebserkrankungen oder andere schwere Krankheiten geht. Wenn Sie die Verknüpfung all dieser Daten mit einer klaren Zuordnung zu einer Person, etwa über die AHV-Nummer, verlangen, ist das äusserst heikel. Solche Informationen sind eben nicht nur für die Forschung interessant, sondern mit Sicherheit auch beispielsweise für Krankenkassen, die natürlich interessiert sind, alles über die Krankheitsgeschichte zu wissen. Sie sind interessant für Lebensversicherungen, sie sind interessant für Arbeitgeber, sie sind auch interessant für die Behörden.
Ich möchte daran erinnern, dass mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches z. B. das Konto eines jeden Schweizer Bürgers, das ins Ausland gemeldet wird, künftig auch mit der AHV-Nummer versehen werden soll. Man verwendet also gleichzeitig die gleiche Nummer - wenn es dann die sein soll - auch als internationale Steuernummer. Es besteht auch die Gefahr von sogenanntem Identitätsdiebstahl, unberechtigtem Bezug von Sozialleistungen usw. Ich möchte daran erinnern, dass beispielsweise in Österreich die gesammelten Gesundheitsdaten von 600 000 Patienten entschlüsselt wurden und in falsche Hände gekommen sind. Auch in den USA gibt es in Zusammenhang mit der Social Security Number unzählige Beispiele von Missbräuchen.
Ich erinnere auch daran, dass man 2005 eben keine Nummer wollte und die AHV-Nummer geändert wurde, damit keine direkte Identifikation mehr möglich ist. Allein mit der Verknüpfung mit dieser AHV-Nummer, beispielsweise als Steuernummer, ist eben bereits wieder eine Verknüpfung mit Namen, Vornamen, Geburtsort und Geburtsdatum möglich. Geschätzte Frau Kollegin Ruth Humbel, was Sie fordern, ist die Quadratur des Kreises.
Ich empfehle Ihnen dieses Postulat deshalb zur Ablehnung. Sollte es trotzdem angenommen werden, so fordere ich den Bundesrat eindringlich auf, die erwähnten Punkte des Persönlichkeits- und Datenschutzes zu berücksichtigen, im Wissen darum, dass dies kaum möglich sein wird.
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat deshalb grossmehrheitlich ablehnen.