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Naef Martin · Nationalrat · 2016-06-17

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-17

Wortprotokoll

Man könnte nach dem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren in dieser Sache auf die verwegene Idee kommen, der Berg habe eine Maus geboren. Wir haben in diesem Prozess aber nicht einfach getan, was wir tun wollten, sondern was wir tun mussten. Wenn wir uns über Bedingungen einigen mussten, unter welchen eine Ratifikation des Kroatien-Protokolls erfolgen kann, waren das nicht unsere Bedingungen, nicht die Bedingungen, die eine Mehrheit dieses Rates notwendig findet. Es sind Voraussetzungen, die uns die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vorgegeben hat - in aller, aller Unklarheit.

Wir, die SP-Fraktion, haben unseren Beitrag geleistet, den Bundesrat darin zu bestärken, uns nicht eine Lösung - eine solche gibt es in diesem Zusammenhang nicht -, aber einen einvernehmlichen, ernsthaften und verbindlichen Beitrag zur Lösungsfindung vorzulegen, damit wir die bilateralen Verträge und damit die Personenfreizügigkeit weiterführen können. Im Rahmen der Verknüpfung mit Horizon 2020 haben wir es jetzt eilig. Wir werden, in Eile, gleich eine wichtige Entscheidung zugunsten des Wissenschafts- und Forschungsplatzes Schweiz treffen. Was haben wir gemacht? Die SP-Fraktion fand es in diesem Rat eigentlich nicht nötig, Bedingungen in den Bundesbeschluss zu schreiben. Der Ständerat sah das etwas anders. Wir haben uns darum zweimal bemüht, einen Kompromiss im Dienst der Sache zu finden, und wir haben uns schliesslich durchgesetzt.

Zuhanden der Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und Forschung zitiere ich meinen Kollegen Eric Nussbaumer: "Es gibt keine Lösung ohne eine Lösung." Es nützt nichts, das Kroatien-Protokoll einfach durchzuwinken, ohne eine stabile Weiterführung der Personenfreizügigkeit zumindest in Aussicht zu haben. Die nun zu beschliessende Fassung, die eine Vereinbarkeit der Regelung mit der schweizerischen Rechtsordnung vorsieht, ist nicht eine Abkehr von der Verfassungsmässigkeit, denn zur Rechtsordnung gehören eben auch unsere vertraglichen Verpflichtungen.

Das Problem, das wir in dieser Session bewirtschaften mussten, haben nicht wir erfunden: Es ist angelegt in der widersprüchlichen und unklaren Formulierung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Die Initiantinnen und Initianten haben nämlich die entscheidende Frage nie gestellt und haben es offengelassen, wie man es mit den bilateralen Verträgen hält. Diese Frage ist nicht beantwortet. Das Volk wurde diesbezüglich von rechts in die Irre geführt: Man hat so getan, als würde es dann schon irgendwie gehen. Doch das ist eben nicht so. Die Rechte hat uns diese Suppe eingebrockt und lässt uns beim Auslöffeln spöttisch alleine. Damit haben wir einigermassen mühselig, aber immerhin konsequent begonnen, im Interesse unseres Landes, wie das unsere Aufgabe ist.

An die Adresse unserer europäischen Partner, insbesondere unserer kroatischen Freundinnen und Freunde: Eine klare Mehrheit dieses Parlamentes befürwortet die bilateralen Verträge, die Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung. Wir haben nicht damit gehadert - nicht mit der Personenfreizügigkeit, nicht mit Europa und schon gar nicht mit Kroatien -, sondern mit uns selbst, mit unserer Bundesverfassung.

Dass wir nun mit der Genehmigung des Kroatien-Protokolls einen ersten, zaghaften Schritt tun, ist im Gesamtinteresse unseres Landes. Dafür danke ich dem Bundesrat und den konstruktiven Kräften in diesem Rat.