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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2016-09-12

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Es geht um sechs Differenzen - nicht um die Differenzen, die ich mit Kollege Wasserfallen habe, sondern um Differenzen, die wir gegenüber dem Zweitrat, dem Ständerat, haben. Daher folgt kurz auch die Erläuterung, warum der Ständerat keine gute Position gefunden hat. Darum geht es in dieser Differenzbereinigung.

Bei Artikel 2 Absatz 1 unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit Girod. Im Antrag der Minderheit Girod geht es um die Zielsetzung, die man erreichen will. Es geht hier nicht um die Zielsetzung bis 2050, sondern es geht um diese Teilzielsetzungen 2020 und 2035. Es ist ganz wichtig, dass wir hier noch einmal Folgendes betonen: Dieses Paket regelt eigentlich nur die Zielsetzung für die nächsten zwanzig Jahre. Wir glauben, dass sich der Ständerat hier als Bremsklotz erwiesen hat und dass der Bundesrat mit seiner höheren Zielsetzung eigentlich richtig liegt. Darum bitten wir Sie, der Minderheit Girod und damit dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie das nicht tun, dann sind Sie klar auf der Position, dass wir gegebenenfalls mehr importieren. Mehr importieren heisst, die Versorgungssicherheit und die inländische Produktion zu schwächen.

Bei Artikel 14 Absatz 3, der zweiten Differenz, geht es um die Interessenabwägung bei der Nutzung von erneuerbaren Energien und um das nationale Interesse. Hier zeigt der Ständerat Kompromissbereitschaft und schwenkt auf die Fassung des Bundesrates ein. Die Minderheit Fässler Daniel ist auch der Meinung, dass in dieser Frage, die in der Vergangenheit ganz kleinlich behandelt wurde, nun ein Kompromiss gefunden werden muss. Daher empfehlen wir Ihnen, hier der Minderheit Fässler Daniel zu folgen und sich damit dem Ständerat anzuschliessen.

Bei Artikel 17 Absatz 2 liegt der Antrag der Minderheit Wasserfallen vor. Es handelt sich um eine ganz wichtige Differenz. Hier bitte ich Sie eindringlich, der Mehrheit zu folgen. Die Lösung des Bundesrates ist so etwas von weltfremd und löst in der Energiewirtschaft eigentlich nur Kopfschütteln aus. Vor allem aber wird die Lösung des Bundesrates Bürokratie auslösen. Die Mehrheit folgt daher der bisherigen Rechtspraxis, und damit schafft sie Rechtssicherheit. Rechtlich würde die Bundesratsfassung keine Verbesserung bringen, sondern alles verkomplizieren. Sie sagt, dass es bei einer gewissen Leistung keine Abnahmepflicht gebe, und wir müssten wahrscheinlich auch noch den Eigenverbrauch messen und bewerten. All diese Fragen sind in der bundesrätlichen Fassung sehr kompliziert aufgegleist, sie ist daher nicht sinnvoll. Zur Formulierung der Mehrheit haben wir eine zwanzigjährige Praxis. Ich bitte Sie, diese Formulierung unbedingt beizubehalten und hier der Rechtssicherheit Vorrang zu geben.

Zu Artikel 17 Absatz 5bis und zum Antrag meiner Minderheit habe ich bereits Ausführungen gemacht.

Bei Artikel 22 Absatz 7 geht es um Landwirtschafts- und nicht um Energiepolitik. Es ist ja klar, dass es beim Hofdünger um die Verwertung von Mist geht. Daher ist es eine grosse Frage, warum eine Biogasanlage mit Grünabfällen z. B. aus meinem Haushalt anders zu bewerten ist als eine Biogasanlage mit Bauernhofabfall - es ist eine etwas spezielle Legiferierung. Unser Rat hatte das Gefühl, diesen Bonus könne man noch geben; es führt aber zu sehr teuren Anlagen. Wir glauben, dass es wichtiger wäre, eine anständige Einspeisevergütung zu machen. Auch wir können uns hier daher dem Ständerat anschliessen, wenn das der Sache dient und wir so eine gute Gesetzgebung hinkriegen.

Bei den Artikeln 25 bis 27 geht es darum, wie es Herr Fässler vorgetragen hat, ob Einspeisepreise mit Auktionen ermittelt werden. Es sind staatliche Auktionen vorgesehen, die Energieversorgungsunternehmen spielen hier keine Rolle. Diese Regelung ist in der SP-Fraktion umstritten. Persönlich meine ich, dass dies zu erheblicher Bürokratie führen würde und wenig mit einem effizienten Einspeisesystem [PAGE 1236] zu tun hätte. Ich persönlich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Innerhalb der SP-Fraktion gibt es aber auch andere Positionen, d. h. Mitglieder, die dieses Ausprobieren von Auktionen weiterverfolgen möchten. Gegen die Auktionen spricht, dass es einen harten Preiskampf geben und dass die Vielfalt an Akteuren natürlich abnehmen würde. Gegen die Auktionen spricht auch, dass dies eine Massnahme wäre, die wir für sechs Jahre einführen würden, weil ja an anderen Orten in der Differenzbereinigung die KEV bereits auf sechs Jahre begrenzt wurde. Weiter bleibt die These gültig, dass Energieversorgungsunternehmen, welche sich anständig für ein neues Energiesystem einsetzen möchten, dies auch tun können, ohne dass der Staat eine Auktion vorschreibt. Ausschreibungen von Energieversorgungsunternehmen begrüssen wir, sie sind bei vielen Energieversorgungsunternehmen heute schon Praxis. So weit die Position der SP-Fraktion.

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