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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-09-12

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Der Ständerat hat an der letzten Frühjahrssession oppositionslos eine Motion der UREK des Ständerates mit dem Titel "Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen" angenommen. Der Ständerat möchte dem Bundesrat damit den Auftrag erteilen, das eidgenössische Raumplanungsrecht für Bauten ausserhalb der Bauzonen anzupassen, dies allerdings nicht generell, sondern nur für Hotel- und andere Tourismusbetriebe. Hotelbetriebe sollen bei einem Umbau oder Wiederaufbau gemäss den heutigen Anforderungen erweitert werden können. Bei anderen Tourismusbetrieben sollen Zweckänderungen und Erweiterungen in Einzelfällen möglich werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Auch Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen, und zwar mit 16 zu 9 Stimmen. Eine Minderheit, angeführt von Nationalrätin Silva Semadeni, beantragt die Ablehnung der Motion.

Viele Hotel- und Tourismusbetriebe der Schweiz, vor allem jene in ländlichen Gebieten und im Alpenraum, stehen derzeit vor grossen, vor sehr grossen Herausforderungen. Befinden sich diese Betriebe ausserhalb der Bauzonen, haben sie noch mit einem weiteren Problem zu kämpfen: Ein substanzieller Ausbau, der für die Überlebensfähigkeit zwingend wäre, ist aus Gründen des Raumplanungsrechts nur selten und nur sehr eingeschränkt möglich. Dabei könnte ein substanzieller Ausbau oftmals helfen, solchen Hotelbetrieben die Zukunft zu sichern. Auch eine Weiterentwicklung von anderen, sich ebenfalls ausserhalb der Bauzonen befindenden Tourismusbetrieben ist in der Praxis nahezu unmöglich. Dabei ist namentlich an Bergbahnen oder an Restaurants zu denken. Könnten solche Tourismusbetriebe auch andere Gästebedürfnisse abdecken, hätten sie es in der Hand, sich selber eine bessere Perspektive zu verschaffen.

Die Kommissionsminderheit möchte an den geltenden Bestimmungen festhalten. Sie befürchtet, dass eine Lockerung zu überbordenden Infrastrukturen führt, die das Landschaftsbild beeinträchtigen.

Die Kommissionsmehrheit hingegen sieht sowohl Handlungsbedarf als auch Handlungsmöglichkeiten. Sie strebt dabei nicht eine Revision des Raumplanungsgesetzes an, sondern befürwortet mehr Handlungsspielraum über eine Revision der Raumplanungsverordnung. Davon würden in erster Linie die ausserhalb der Bauzonen stehenden Hotels profitieren. Dabei handelt es sich vermutlich nur um ein paar Dutzend Betriebe. Bei den übrigen Tourismusbetrieben ausserhalb der Bauzonen ist die potenzielle Betroffenheit deutlich grösser. In der Kommission herrschte daher die Meinung vor, dass die Möglichkeit zur Zweckänderung und zur Erweiterung nur für bestehende Betriebe geschaffen werden soll. Dann würde es sich, wie mit der Motion verlangt, nur um Einzelfälle handeln.

Zu guter Letzt noch eine Klarstellung: Die Kommission möchte ausdrücklich nicht, dass das mit der Motion formulierte Anliegen im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt wird. Die Revision wird zwar unter anderem auch das Bauen ausserhalb der Bauzonen zum Thema haben. Das Anliegen der vorliegenden Motion soll aber vorgezogen und damit rascher erfüllt werden.

Ich komme zum Schluss: Die Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen - beantragt Ihnen, die Motion des Ständerates anzunehmen. Die von Kollegin Semadeni vertretene Minderheit - Sie werden sie gleich hören - lehnt dies ab.