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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-09-12

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

In diesem Kontext, in dem wir uns jetzt befinden, haben wir wahrlich einiges an Post mit entsprechenden Positionsbezügen erhalten. Zusammengefasst kann man, so glaube ich, in guten Treuen Folgendes festhalten: Erstens werden das Hauptziel der Neuregelung, die höhere Berufsbildung als Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeit für junge Leute mit einer beruflichen Grundbildung finanziell unterstützend zu fördern, attraktiv zu gestalten und vor allem auch gesetzlich zu verankern, sowie die Grundsätze der Freizügigkeit, der Gleichbehandlung [PAGE 588] verschiedener Fachrichtungen und der bewussten, freien Wahl der Bildungsanbieter grundsätzlich begrüsst. Zweitens wird jedoch im Rahmen der angestrebten Umsetzung das vorgeschlagene neue Finanzierungssystem - wir haben es gehört - unterschiedlich beurteilt. Dabei sieht das Modell des Bundesrates vor, die Beiträge an Absolvierende von vorbereitenden Kursen einmalig nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung unabhängig vom Erfolg auszubezahlen.

Wenn ich nun aber die verschiedenen einschlägigen Vernehmlassungsunterlagen studiere und die diesbezüglichen kritischen Äusserungen verschiedener Teilnehmer zum bundesrätlichen Vorschlag lese und heute sehe, dass die Bildungskoalition NGO, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizer Bauernverband, namentlich die Bildungsverantwortlichen des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Parahotellerie Suisse, diverse Rektorate von technischen Fachschulen und Zentren für berufliche Weiterbildung wie auch verschiedene Berufsverbände die von der Mehrheit unserer WBK in Artikel 56a Absatz 3bis neu eingeführte Fassung, die Beiträge mindestens einmal jährlich auszubezahlen, explizit unterstützen, so kann ich in guten Treuen und mit bestem Willen die vorliegende Lösung doch nicht als befriedigend beurteilen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, um eine Differenz für die zweite Behandlungsrunde mit dem Nationalrat zu schaffen, um hier eine umfassende Lösung finden zu können; dies aus folgenden vier Gründen:

1. Die Ausbildungslehrgänge dauern einige Jahre - das ist verschiedentlich gesagt worden - und kosten bekanntlich mehrere Tausend Franken. Junge Berufsleute im Alter von 20 bis 22 Jahren - nicht nur aus den Tieflohnbranchen - sind oft kaum oder gar nicht in der Lage, die Kursgebühren von mehreren Tausend Franken vorzufinanzieren. Bereits heute können gemäss Umfragen rund 40 Prozent der Teilnehmer ihren Beitrag von 2250 Franken pro Semester nur in Raten bezahlen. Speziell schwierig präsentiert sich die Situation in den Bereichen Gesundheit, Soziales und, wie angetönt, vor allem bei den Bäuerinnen.

Bei der vorgesehenen Auszahlung am Schluss der Ausbildung muss aber jemand die rund 30 Prozent höheren Kosten vorfinanzieren. Dabei müssten wir uns auch vor Augen halten, dass gemäss der Publikation von 2014 des Bundesamtes für Statistik zur beruflichen Weiterbildung in Unternehmen der Schweiz "den Besuch von Kursen, die explizit auf den Abschluss einer höheren Berufsbildung ausgerichtet sind, lediglich 35 Prozent aller Unternehmen unterstützen".

2. Die Anmeldung respektive Zulassung zur Prüfung ist in vielen Bereichen der höheren Berufsbildung an Bedingungen geknüpft, so zum Beispiel an den erfolgreichen Abschluss von Modulprüfungen während des Lehrgangs. Besteht jemand eine dieser Modulprüfungen nicht, kann sie oder er sich nicht zur eidgenössischen Prüfung anmelden und hätte somit kein Anrecht auf die subjektorientierte Unterstützung der Ausbildung. Unter diesen Umständen ist zu befürchten, dass dies mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer Abwertung der Modulprüfungen während des Lehrgangs und damit zur Anmeldung von Kandidaten führen wird, welche wenig Chancen für das erfolgreiche Bestehen der eidgenössischen Prüfung haben, und genau das wollen wir verhindern.

3. Um dem allfälligen Missbrauch entgegenzuwirken, dass bei einer jährlichen Auszahlung auch Teilnehmer als beitragsberechtigt gemeldet werden, die gar keine höhere Berufsbildung absolvieren, sondern lediglich eine berufsorientierte Weiterbildung besuchen, verfügen die Kantone bereits seit einigen Jahren über wirksame Hilfsmittel zur Unterscheidung der beiden Arten der Weiterbildung. An diesem System kann man sich bei der Lösungsfindung sicher orientieren.

4. Schliesslich gilt es, in diesem Kontext auch mit den ebenfalls subventionierten Ausbildungsgängen des tertiären Bereichs - Universitäten, Fachhochschulen, höhere Fachschulen - gleich lange Spiesse zu schaffen. Denn im Gegensatz zu Teilnehmern von Vorbereitungskursen dürfen Studierende der Hochschulen und höheren Fachschulen subventionierte Angebote nutzen, die weder eine private Vorfinanzierung der Vollkosten erfordern noch die staatliche Unterstützung vom Absolvieren der Abschlussprüfung abhängig machen. Wenn wir die höhere Berufsbildung also wirklich stärken und für Absolventinnen und Absolventen attraktiv gestalten wollen, müssen wir in dieser Frage eine befriedigende Lösung finden.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, bei Artikel 56a Absatz 3bis der Mehrheit Ihrer vorberatenden WBK zu folgen.