Eder Joachim · Ständerat · 2016-09-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Die Minderheit der Kommission beantragt die Streichung dieses neuen Absatzes. Es geht hier nämlich klar um eine Aufgabe der Exekutive: Eine Genehmigung der strategischen Ziele liegt nicht in der Zuständigkeit des Parlamentes.
Mit der Fassung der Kommissionsmehrheit könnten bei der Beratung in Nationalrat und Ständerat Ziele abgeändert, ergänzt oder gestrichen werden - Ziele, die zwischen den verantwortlichen Gremien der ETH, dem zuständigen Departement und anschliessend dem Gesamtbundesrat ausgehandelt worden sind. Ich habe hier die Ziele der Legislaturperiode 2013-2016 vor mir. Es handelt sich um zehn Ziele und 46 Unterziele. Wenn wir die hier behandeln müssten, wäre das wohl ein wenig heikel - das kann ich als diesjähriger Präsident der Legislaturplanungskommission sagen, denn dies lässt mich an die Legislaturplanung denken. Wollen wir das wirklich? Möglicherweise würde das in unserem Rat noch problemlos vonstattengehen. Doch wenn ich an die Service-public-Diskussion im anderen Rat denke, wo der betreffende Bericht zerzaust worden ist, dann muss ich wirklich die Frage stellen, ob das Aufgabe des Parlamentes ist.
Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass das vorgesehene Verfahren tauglich ist, bei dem der Bundesrat für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele festlegt und der ETH-Rat jährlich - das ist ja das Entscheidende - den Geschäftsprüfungskommissionen Rechenschaft darüber abzulegen hat. Das Parlament ist unserer Ansicht nach genügend eingebunden, und zwar eben - ich habe es gesagt - durch seine Aufsichtskommissionen. Als Mitglied einer der erwähnten Geschäftsprüfungskommissionen, als Mitglied der entsprechenden Subkommission spreche ich diesbezüglich aus Erfahrung. Wir setzen uns jährlich mit dem Vorsteher des Departementes und den Verantwortlichen des ETH-Rates auseinander, diskutieren den Zielerreichungsgrad und stellen weitere wichtige Fragen. Dasselbe - das gebe ich Ihnen zu bedenken - gilt übrigens auch für die SBB, die Post, die Swisscom oder Skyguide. Würden wir nun bei der ETH damit beginnen, die strategischen Ziele im Plenum genehmigen zu wollen - es geht um die Genehmigung, nicht um die Kenntnisnahme -, müsste das sicher auch bei den soeben erwähnten Betrieben, die einen Leistungsauftrag des Bundes haben, analog umgesetzt werden. Ansonsten käme es zu einer Ungleichbehandlung.
Es geht heute also bei unserem Entscheid um ein Präjudiz. Die Minderheit ist der Meinung, dass wir die Gewaltenteilung respektieren sollten. Wir überlassen die Festlegung der strategischen Ziele weiterhin dem Bundesrat. Die Kontrolle, die Oberaufsicht bleibt beim Parlament.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit, diesen neu eingefügten Absatz 2bis zu streichen, damit dem Bundesrat zu folgen und die Zuständigkeiten zwischen Exekutive und Parlament nicht zu verwischen.