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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Wir sind jetzt beim ersten Bundesbeschluss und kommen als Erstes einmal zu den finanziellen Entscheiden zu diesem Geschäft. Bei der Finanzierung der Berufsbildung gibt es zwei grundsätzliche Konflikte zwischen Bund und Kantonen:

Der erste Konflikt ist, dass die Kantone fordern, dass sich der Bund mit 25 Prozent an den Kosten der Berufsbildung beteiligt. Der Bund macht eine andere Rechnung: Er nimmt die Gesamtkosten der Berufsbildung und setzt die Ausgaben, die die Kantone tragen, und die Ausgaben, die der Bund alleine trägt, zusammen und rechnet sich daraus die 25 Prozent aus. Mit dieser Rechnung kommt der Bund zur Aussage, dass er die 25 Prozent immer erfüllt und zum Teil sogar übererfüllt, während die Kantone sagen, dass der Bund zu wenig bezahlt. In der Sache - damit meine ich Artikel 59 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes - muss man eigentlich dem Bund folgen. Die Leistungen des Bundes gehören auch zu den Leistungen der öffentlichen Hand und damit in den Verteilschlüssel mit eingerechnet.

Der zweite Konflikt ist, dass die Kantone eine Finanzierung von 30 Prozent und nicht eine solche von 25 Prozent fordern. Sie begründen das mit der Regulierungsdichte, die der Bund vorgibt. Ihre Aussage ist, dass der Bund bei der Berufsbildung mehr bestimmt als bei den Fachhochschulen. Bei den Fachhochschulen bezahlt der Bund aber 30 Prozent, ergo soll der Bund auch bei der Berufsbildung 30 Prozent zahlen. Ich finde es eigentlich störend, dass solche Differenzen im Rahmen der BFI-Botschaft ausgetragen werden. Bund und Kantone sollten sich vorgängig über den Verteilschlüssel einigen. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar, und die Kommissionen beider Räte haben keine [PAGE 596] Änderungen platziert. Das heisst: Wir wollen, dass am bestehenden Gesetz festgehalten wird.

Nun komme ich zum eigentlichen Bundesbeschluss: Es muss festgestellt werden, dass der Bundesrat die Pauschalbeiträge an die Kantone gegenüber der Vorperiode 2013-2016 kürzen will. Ebenso will er die Beiträge an die Entwicklung der Berufsbildung sowie für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse reduzieren. Hinzu kommt die Uneinigkeit bei der Berechnung der 25 Prozent, wie ich sie soeben geschildert habe. Dass man kürzt, ist das eine; dass der Bundesrat gleichzeitig in der Grundbildung zusätzliche Leistungen verlangt, ist das andere. So erwartet er, dass zum Beispiel die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung optimiert und die Abschlussquote auf Sekundarstufe II auf mindestens 95 Prozent aller 25-Jährigen erhöht wird. Auch sollen die Berufsmaturität und der Berufsabschluss und der Berufswechsel für Erwachsene gefördert und soll die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen vorangetrieben werden.

All dies wird in erster Linie in den Kantonen vollzogen. Dies führt dazu, dass die EDK in einem Mail vom 13. April 2016 bei der WBK-NR eine Forderung von 720 Millionen Franken mehr deponiert hat. Bei uns haben dann die Kantone noch eine Erhöhung um 305 Millionen verlangt. Und hier, um das beim Eintreten aufgeführte Dilemma nicht ad absurdum zu führen, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dass wir den Beitrag an die Kantonsregierungen um 100 Millionen Franken erhöhen. Eine Minderheit nimmt die Argumentation der Kantone noch stärker auf und möchte den Kantonsanteil um 286 Millionen Franken erhöhen. Diese Minderheit wird dann das mit Argumenten, die objektiv durchaus vorhanden sind, begründen.

Die Mehrheit der Kommission gewichtet aber die Finanzsituation des Bundes bei ihrer Entscheidung stärker und bittet Sie, bei der Erhöhung von 100 Millionen Franken zu bleiben.