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AB 202867

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir haben im Jahr 2013 eine Aussprache geführt. Wir haben dann die möglichen flankierenden Massnahmen insgesamt überprüft. Als Resultat ist vor allem die Einführung der Formularpflicht geblieben, die, wenn sie eingeführt ist und korrekt gehandhabt wird, auf dem Wohnungsmarkt zu einer besseren Situation führen könnte.

Die Vorlage des Bundesrates ist über das Ganze gesehen ausgewogen. Wesentlich ist bei der Formularpflicht, dass das Formular vor Vertragsabschluss verwendet werden muss und eine allfällige Mietzinserhöhung vor Vertragsabschluss bekanntgegeben werden muss. Der Bundesrat hat also ganz bewusst darauf geschaut, dass auf materiellrechtliche Einschränkungen verzichtet wird.

Die Formularpflicht erhöht die Transparenz. Sie wissen, dass wir eine Leerwohnungsziffer haben, die im Juni 2015 bei 1,19 gestanden hat. Die Ziffer ist etwas angestiegen; der Anstieg betrifft vor allem die Neubauten.

Die Formularpflicht hat keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit; das ist die nächste Feststellung. Es gibt Kantone, die diese Formularpflicht seit Jahren kennen. In diesen Kantonen wurde weiterhin investiert. Einer dieser Kantone ist der Kanton Zug. Da wird der Beweis angetreten, dass die Formularpflicht in keiner Form die Investitionstätigkeit reduziert hat.

Es ist zu beachten, dass das Formular neu vor Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden muss. Ich lege Wert auf diesen Umstand, weshalb ich ihn nochmals erwähne. Mir ist auch die Feststellung wichtig, dass das Formular bereits heute bei schätzungsweise 45 Prozent der Vertragsabschlüsse zur Anwendung kommt; es ist also auch nichts Neues. Die materiellen Regeln zur Festlegung des Mietzinses gelten unverändert wie bisher.

Im Vernehmlassungsverfahren hat sich die Hälfte der Kantone für die Ausweitung der Formularpflicht ausgesprochen, davon die überwiegende Mehrheit der Kantone, die die Formularpflicht bereits kennen. Mit anderen Worten: Es zeigt sich, dass mit diesem Instrument gute Erfahrungen gemacht wurden; es zeigt sich, dass die grosse Mehrheit der Kantone die Formularpflicht befürwortet und gleichzeitig auch die Zuständigkeit des Bundes für das Formularwesen begrüsst.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen auf der Basis der Erkenntnisse mit Formularen, auf die Vorlage einzutreten. [PAGE 628]