Vogler Karl · Nationalrat · 2016-09-13
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Vor uns liegt das Geschäft 16.030, der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen I bis V zum Protokoll.
Zur Ausgangslage der Vorlage: Auf Initiative der USA wurde im Jahre 1959 der Antarktis-Vertrag abgeschlossen. Es war das der erste Vertrag nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, der die Prinzipien friedlicher Koexistenz zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnungen regelte. Militärische Präsenz und kriegerische Handlungen in der Antarktis wurden explizit verboten und die Gebietsansprüche einzelner Staaten sistiert. Seither dient die Antarktis vorwiegend wissenschaftlichen Zwecken. Aktuell hat der Antarktis-Vertrag 53 Mitgliedstaaten; 29 Staaten sind vollberechtigte Mitglieder, 24 Staaten haben den Beobachterstatus.
Bei der Ausarbeitung des Vertrages Ende der Fünfzigerjahre standen Umweltanliegen noch kaum auf der [PAGE 1276] Verhandlungsagenda. Entsprechend rudimentär sind diese im Vertrag abgehandelt. Um den letzten, weitgehend unberührten Kontinent wirksam zu schützen, wurde 1991 in Madrid das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag angenommen. Ziel des Übereinkommens ist die Beibehaltung des ökologischen Gleichgewichts in der Antarktis. Das Umweltschutzprotokoll beinhaltet neben Begriffsbestimmungen die Verfahren und Regelungen für Aktivitäten in der Antarktis. Es konstituiert ebenfalls einen Umweltausschuss, definiert dessen Aufgaben und regelt die Streitbeilegung. Namentlich verbietet das Protokoll in Artikel 7 jede Tätigkeit im Zusammenhang mit mineralischen Rohstoffen, mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung.
Das Protokoll beinhaltet weiter fünf Anlagen: Die erste Anlage betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die zweite die Erhaltung der arktischen Tier- und Pflanzenwelt, die dritte die Abfallbehandlung und -beseitigung, die vierte die Meeresverschmutzung; und mit der fünften Anlage wird die Einrichtung besonders geschützter Gebiete ermöglicht.
Neben dem grundsätzlichen Interesse der Schweiz an einem effizienten Schutz der Antarktis berücksichtigt das Umweltschutzprotokoll die Interessen der schweizerischen Forschung und des Tourismus. Die schweizerische Polar- und Höhenforschung ist in zahlreichen Projekten in der Antarktis engagiert und profitiert entsprechend davon. Unter extremen Bedingungen können wesentliche Forschungsergebnisse erzielt und die daraus gewonnenen Resultate und Erkenntnisse in die Entwicklung neuer Produkte eingebracht werden. In touristischer Hinsicht ist der Beitritt insofern vorteilhaft, als damit den schweizerischen Tourismusanbietern ermöglicht wird, Bewilligungsverfahren in der Schweiz zu durchlaufen und nicht den Umweg über Drittstaaten machen zu müssen. Die Ratifikation des Umweltschutzprotokolls ist zudem Voraussetzung für die spätere Erlangung des Konsultativstatus beim Antarktis-Vertrag. Dieser Status wiederum würde es der Schweiz erlauben, bei der Gestaltung sämtlicher Fragen der Antarktis vollberechtigt mitzuwirken.
Zur Kommissionsarbeit: Ihre Kommission hat das Geschäft an ihrer letzten Sitzung vom 22./23. August 2016 beraten. Die Vorlage umfasst den Bundesbeschluss und beinhaltet gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses ebenfalls das Bundesgesetz über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag. Dieses wiederum umfasst die Bestimmungen, welche die Vertragsstaaten selber regeln können, beispielsweise die Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen für Tätigkeiten in der Antarktis. Das Geschäft löste in der Kommission neben einzelnen Fragen unter anderem zu möglichen finanziellen und personellen Auswirkungen bei einer Genehmigung keine weiteren Diskussionen aus. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde dem Entwurf mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar zugestimmt.
Entsprechendes beantrage ich Ihnen namens Ihrer Kommission ebenfalls.