Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2016-09-14
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer wichtigen Vorlage zu tun. Ziel der Vorlage ist es, die Integrationsmassnahmen in diesem Land zu konkretisieren, ein gesamtschweizerisches, kohärentes Integrationsförderungssystem nach dem Grundsatz "fördern und fordern" zu schaffen. Die Vorlage will in der Integrationspolitik Verbindlichkeit und - das ist richtig so, ich sehe das ganz anders als mein Vorredner - auch Gegenseitigkeit. Es ist richtig, dass wir Integration einfordern, aber wenn die Kriterien erfüllt werden, dann soll auch die entsprechende Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Vielfalt in diesem Land ist wünschenswert, es soll sie geben, aber wir wollen keine Parallelgesellschaft. Ein möglichst hoher Grad an Integration der Menschen, die hier und Teil unserer Gesellschaft sind, ist für uns Grünliberale ein wichtiges Ziel. Es ist aus gesellschaftlicher und sozialer Sicht, aber auch aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht erstrebenswert. Die Menschen, die bei uns leben, sollen Teil unseres Gesellschafts- und Wirtschaftslebens sein. Deshalb müssen wir einerseits Integration möglich machen, sie andererseits aber auch einfordern.
Der Bundesrat hat in dieser Hinsicht eine ausgewogene Vorlage präsentiert. Die Vorlage bringt eine Verbindlichkeit mit sich, die wir unterstützen. Das heisst zum Beispiel, dass bei ungenügender Integration, etwa bei der Sprache, auch Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden. Wir unterstützen deshalb bei Artikel 33 Absatz 5 die Mehrheit. Wenn die Kriterien erfüllt sind, dann soll das aber auch zur entsprechenden Aufenthaltsbewilligung führen. Das ist Teil der Verbindlichkeit. Anders gesagt: Das ist Teil des Deals. Es soll auch ein Anreiz sein. Entsprechend unterstützen wir bei Artikel 34 den Minderheitsantrag Barrile, gemäss Bundesrat.
Den Antrag der Minderheit Pantani bei Artikel 34 Absatz 4 lehnen wir ab. Selbstverständlich ist es das Ziel, dass sich die ganzen Familien möglichst gut integrieren. Diese Integration darf auch nicht behindert werden, aber die Minderheit Pantani will nun quasi eine Sippenhaft einführen. Das heisst, wenn die Schwester keine Niederlassungsbewilligung bekommen kann, kann sie der Bruder auch nicht bekommen. Das lehnen wir entschieden ab.
Bei den Integrationskriterien in Artikel 58a geht es lediglich um die Definitionen, nicht um die Erfüllung. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, hier dieselben Kriterien zu verwenden, wie es im Bürgerrechtsgesetz der Fall ist, und werden entsprechend die Mehrheit unterstützen.
Die wohl wichtigste Frage in diesem Block stellt sich uns bei Artikel 63: Unter welchen Bedingungen soll die Niederlassungsbewilligung widerrufen, das Aufenthaltsrecht aufgeweicht, also eine faktische Deklassierung des Aufenthaltsstatus erfolgen?
Es ist absolut richtig, dass hohe Anforderungen an die Integration gestellt werden und deren Erfüllung konsequent eingefordert wird. Wenn diese Anforderungen aber erfüllt sind, soll dies zu einem entsprechenden Aufenthaltsstatus führen. Dieser soll nur - nur! - aus schwerwiegenden Gründen rückgängig gemacht werden können. Artikel 63 besagt, dass das zum Beispiel bei falschen Angaben im Bewilligungsverfahren oder bei einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit möglich ist. Es ist aber nicht erklärbar, weshalb nach einer erfolgreichen Integration und der Erteilung der Niederlassungsbewilligung plötzlich wieder eine Desintegration stattfinden soll und zum Beispiel die Sprache wieder verlernt wird und dass in der Konsequenz beim Aufenthaltsstatus wieder zurückbuchstabiert wird. Irgendwann muss man auch an etwas festhalten. Es ist richtig, dass es eine Verbindlichkeit gibt; es ist richtig, dass es hohe Anforderungen gibt. Aber irgendwann ist der Punkt der Integration erreicht.
Entsprechend werden wir also den Minderheitsantrag Burgherr ablehnen und den Einzelantrag Barrile unterstützen.