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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Eine Minderheit Rutz Gregor möchte den Titel dieser Vorlage ändern. Ich denke nicht, dass wir mit Titelgebung Politik machen. Umgekehrt muss man sagen - das wurde bereits von Frau Nationalrätin Humbel erwähnt, und ich habe es Ihnen heute früh gesagt -, dass der Anlass oder einer der Anlässe für diese Revision eine Motion des ehemaligen FDP-Ständerates Schiesser war, der explizit ein Integrationsrahmengesetz wollte. Das war ja eine Zeitlang in den Räten auch mehrheitsfähig. Dann hat man aber gesagt - das war auch die Meinung der Kantone -, dass man kein eigenes Gesetz möchte, dass man diese Integrationskriterien und das, was wir jetzt hier legiferiert haben, im Rahmen des Ausländergesetzes beraten möchte; deshalb diese Erweiterung des Titels. Ich glaube, das ist eine gute Sache, damit zeigt man nämlich, worum es in diesem Gesetz geht.

Ich glaube, es lohnt sich schon, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 58 noch einen Moment lang anzuschauen. Ich habe letzte Woche anlässlich eines meiner regelmässigen Treffen mit den Kantonen darauf aufmerksam gemacht, dass Sie heute im Nationalrat aufgrund eines Antrages darüber diskutieren werden, ob man den Kantonen die ganzen Integrationsbeiträge streichen soll. Das war gerade bei einer Diskussion, in der mir die Kantone dargelegt haben, dass die Integrationsbeiträge des Bundes nicht ausreichen, dass die Aufgaben für die Kantone grösser geworden seien, dass z. B. die Integration von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone aufwendig sei. Ich habe es ja heute Morgen auch gesagt: Die Integrationsarbeit wird wesentlich in den Kantonen, in den Städten und Gemeinden gemacht, und das kostet. Die Kantone haben mir also dargelegt, dass sie allenfalls beim Bund vorstellig werden und [PAGE 1323] sagen würden, dass sie mehr Geld brauchen. Ich muss Ihnen sagen, sie konnten es gar nicht glauben, dass man auf die Idee kommen kann, den Kantonen, die diese enormen Anstrengungen erbringen, jetzt einfach das Geld zu streichen.

Nun diskutieren wir heute darüber, und Sie werden darüber entscheiden, aber ich muss Ihnen schon sagen, die ganze Vorlage, die ganze Integrationsarbeit ist, wie es erwähnt wurde, eine Verbundaufgabe; diese erfolgt in engster Zusammenarbeit und in engster Absprache mit den Kantonen und den Gemeinden, und der Bund legt nur die Rahmenbedingungen fest. Die eigentliche Arbeit in den Schulen, in den Kinderkrippen, bei der Frühförderung, das sind die kantonalen Integrationsprogramme. Das sind ganz grosse Anstrengungen, die von den Kantonen geleistet werden. Dass der Bund hier einen Beitrag leistet, das ist, glaube ich, das Minimum. Stellen Sie sich vor, wenn der Bund jetzt zu den Kantonen sagen würde: "Die Aufgaben bleiben bei euch, und wenn dann die Integration nicht funktioniert, dann müsst ihr das bezahlen." Das ist eigentlich unvorstellbar.

Bei Artikel 58c schlagen Ihnen der Bundesrat und der Ständerat gemeinsam mit der Minderheit Romano vor, dass die Arbeitgeber ihren Beitrag zur Integration der ausländischen Arbeitnehmenden leisten. Wir sprechen hier nicht von einer Verpflichtung, wir haben nichts Konkretes hineingeschrieben, aber wir haben gesagt, dass es ja häufig auch die Arbeitgeber sind, die froh und dankbar sind, dass sie auf ausländische Arbeitskräfte zurückgreifen können. Deshalb sollen sie auch einen Beitrag leisten.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir über die Formulierung, wie sie hier im Gesetz steht, mit den Arbeitgebern und mit dem Arbeitgeberverband gesprochen haben. Wir haben keine Formulierung gewählt, die den Arbeitgebern zuwiderläuft, im Gegenteil, sie sagten: "Viele von uns machen das ja bereits, finden das auch sinnvoll, finden das auch selbstverständlich; es ist ein Beitrag an die Gesellschaft." Deshalb waren sie mit dieser Formulierung einverstanden. Ich bitte Sie, hier die Minderheit Romano zu unterstützen.

Ich komme noch zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Hier ist in der Kommission neu ein Anliegen aufgenommen worden. Ich muss Ihnen sagen, dass ich für diesen Antrag Sympathien habe. Ich verstehe ihn auch sehr gut. Ich denke, es ist in der Tat so, dass wir zusätzlich einen Fokus haben müssen, wie man Frauen in das Berufsleben bringt und dass hier spezifische Bedürfnisse vorhanden sind. Ich habe Probleme mit diesem Antrag wegen des Wortlautes: "Der Bund sorgt dafür, dass die Kantone in ausreichendem Masse Finanzhilfen vorsehen ..." Ich muss Ihnen sagen, ich kann nicht einfach "sorgen" bei den Kantonen. Wenn die gesetzliche Grundlage und die Verfassungsgrundlage vorhanden sind, dann können wir die Kantone verpflichten. Aber wenn Sie sagen: "Der Bund sorgt dafür", dann kann ich sie motivieren, ich kann es ihnen ans Herz legen. Ob das schon genügend ist, um es zu legiferieren, davon bin ich noch nicht überzeugt.

Es wurde von Ihnen gesagt - dies wurde im Erstrat in der Kommission eingebracht -, dass das sicher etwas wäre, was mit den Kantonen nochmals intensiv diskutiert werden müsste, um ihnen das Anliegen aufzuzeigen, damit sie auch darauf reagieren könnten. Es ist ein Geschäft, das eigentlich auch nicht in meinem Departement ist, sondern im Departement des Innern. Wir können das gut auch vertreten und zusammen besprechen, ich möchte Ihnen einfach ein bisschen meine Vorbehalte vermitteln - nicht inhaltlicher Art, sondern vom Anliegen her. Aber ohne Vernehmlassung etwas ins Gesetz zu schreiben, was doch im Wesentlichen die Kantone betrifft, entspricht eigentlich nicht der Art, wie wir in der Schweiz legiferieren. Deshalb tendiere ich bei diesem Antrag eher zur Vorsicht. Vielleicht müsste man das einmal mit einer Motion oder mit einem anderen Vorstoss ins Gespräch bringen und die Diskussion führen. Es wäre dann sicher gut, wenn sich daraus etwas ergeben würde.

Kurz zusammengefasst: Ich bitte Sie, sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block abzulehnen, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Romano; diesen bitte ich Sie zusammen mit dem Ständerat und dem Bundesrat zu unterstützen.