Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-03-20
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20
Wortprotokoll
Man könnte ja jetzt argumentieren: Da wir der Uno beitreten, können wir auch diese Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates ratifizieren, es steht ja jetzt nicht mehr so viel im Wege. Wenn ich mich dem Beitritt zu dieser Konvention entgegenstelle, so geschieht dies aus einem tief empfundenen Gefühl für unsere Heimat heraus, welche ihr Bürgerrecht nicht einfach wohlfeil herumbieten darf. Einbürgerung setzt nach meiner Auffassung - die Sie allenfalls als altmodisch attackieren können - voraus, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin zum Zeitpunkt des Entscheides einigermassen integriert ist. Sollte dies bei einem Bewerber oder einer Bewerberin nicht der Fall sein oder sollten sogar strafrechtliche Verfehlungen vorliegen, so muss es möglich bleiben, ihm oder ihr die Einbürgerung zu verweigern. Nach meiner Auffassung besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Nach dem Verständnis gewisser Kreise werden allerdings ablehnende Einbürgerungsentscheide als rassendiskriminierende Vorgänge bzw. Verstösse betrachtet. In einer kürzlich erschienenen Broschüre von Hans Stutz, herausgegeben von der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus in Zürich, Ausgabe 2001, werden reihenweise derartige Vorwürfe in die Welt gesetzt.
Die Mehrheit der so genannten rassistischen Vorfälle sind nämlich Einbürgerungsgesuche, die ablehnend entschieden worden sind. Aus diesem Grunde und weil man im Departement offenbar bestrebt ist, die hohen Ausländerzahlen durch vermehrte Einbürgerungen auf verantwortbare Anteile zu reduzieren, wollte man die Beschwerdemöglichkeiten gegen so genannt diskriminierende Ablehnungen von Einbürgerungsgesuchen einführen. Unser Rat hat dieses Ansinnen heute leider angenommen.
Es ist damit zu rechnen, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Aus diesem Grunde wäre es verfehlt, bereits jetzt der Staatsangehörigkeitskonvention beizutreten. Falls das Referendum scheitern und die Vorlage vom Volk angenommen werden sollte, ist noch lange Zeit genug, den Schritt zu tun. Die Phase der Entscheidfindung durch das Volk darf aber nicht von einer internationalen Konvention überschattet und belastet sein, die man noch kurz vor dem Volksentscheid ratifiziert.
Ich ersuche Sie, den Vorstoss auch als Postulat abzulehnen.