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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-03-20

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

In dieser Motion verlangt unsere Fraktion den Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates, die im März 2000 in Kraft getreten ist; es ist eine relativ neue Konvention.

Die Schweiz erfüllt einige für den Beitritt wichtige Bestimmungen nicht, wie z. B. ein Diskriminierungsverbot aufgrund der nationalen Herkunft; das Diskriminierungsverbot muss aber ausgewiesen werden. Allerdings müssen auch andere Punkte verwirklicht werden: So fordert die Konvention eine Wohnsitzfrist von höchstens zehn Jahren für die Einbürgerung; sie verlangt die erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder, für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation und für Flüchtlinge und Staatenlose. Verlangt werden auch vernünftige Einbürgerungsgebühren und ein angepasster Zeitraum für die Behandlung dieser Gesuche. Auch die Regelung des Militärdienstes für Doppelbürgerinnen und -bürger muss laut der Konvention geregelt sein.

Einer der wesentlichsten Punkte der Konvention ist die Einführung des Beschwerderechtes und die Begründungspflicht bei der Ablehnung von Einbürgerungsentscheiden. Gerade dieser Punkt ist ja heute - wenigstens vom Nationalrat - erfüllt worden, und ich bin mit dem Rat äusserst zufrieden, weil er dieses Beschwerderecht mit sehr grossem Mehr gutgeheissen hat. Das ist wie gesagt ein sehr wichtiger Teil dieser Konvention.

Diese und alle anderen Forderungen müssen in die Revision des Bürgerrechtes einfliessen, wenn wir wirklich ein Bürgerrechtsgesetz verabschieden wollen, das eine grosszügigere Praxis einführt, als dies heute der Fall ist. Die Schweiz muss ein Interesse daran haben, dieser Staatsangehörigkeitskonvention beizutreten. Weil die Einbürgerungsentscheide in den Kantonen von restriktiv bis grosszügig, von willkürlich bis sehr korrekt gehandhabt wurden, hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit der Revision des Bürgerrechtes und der erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation befassen soll. Die Resultate der Arbeitsgruppe wurden uns in der Staatspolitischen Kommission vorgestellt. Die Anforderungen der Staatsangehörigkeitskonvention sind in den Gesetzentwurf eingeflossen; ich bin sehr froh darüber.

Um die Beratungen der Kommission zu erleichtern, stimme ich namens der SP-Fraktion der Umwandlung der Motion in ein Postulat zu.