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Heer Alfred · Nationalrat · 2016-09-14

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14

Wortprotokoll

Besten Dank für die Erläuterungen, Frau Bundesrätin. Sie haben jetzt ausgeführt, dass das Bundesrecht eigentlich keine Vorschriften gegenüber den Kantonen mache und dass der Bund eigentlich der falsche Adressat sei, sodass wir quasi im Kanton schauen müssten. Ich möchte Sie jetzt nur Folgendes fragen. Auf der Website der Kesb des Kantons Zürich steht: "Der vom Bundesrecht vorgegebene Rahmen schliesst (Zwischenruf der Präsidentin: Die Frage bitte!) eine Verfahrensbeteiligung und damit eine Beschwerdelegitimation und ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht aus" - d. h.: für die Gemeinden. Ist somit diese Aussage falsch, dass das Bundesrecht diesen Rahmen vorgibt? Erzählt da der Kanton Zürich einen Unsinn?