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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20

Wortprotokoll

Das Ziel des Motionärs ist ja in erster Linie die Öffnung der Rekrutierungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas, und dies bereits jetzt und heute, also bevor die Osterweiterung der EU stattgefunden hat. Die Schweiz müsste nach dem Willen des Motionärs quasi im Alleingang und auch ohne jede Gewährung von Reziprozität den Arbeitsmarkt einseitig öffnen. Die Stossrichtung der vorliegenden Motion reiht sich ein in diejenige von verschiedenen anderen parlamentarischen Vorstössen zur arbeitsmarktlichen Zulassungspolitik, die der Bundesrat bis anhin alle in der gleichen Weise beantwortet hat, d. h.: keine Zulassung von Hilfskräften aus Drittstaaten.

Die Schweiz steht kurz vor der Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU. Ich habe bereits bei der Behandlung eines anderen Vorstosses heute Nachmittag darauf hingewiesen, welchen Arbeitsmarkt wir uns damit eröffnen: Es ist der Zugang zu einem Arbeitsmarkt von über 150 Millionen qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskräften. Dieses Konzept haben wir auch im neuen Ausländergesetz verankert, welches wir am 8. März 2002 zuhanden des Parlamentes verabschiedet haben. Es basiert auf einer Migrationspolitik, welche auf lange Dauer ausgerichtet ist. Ich teile die Auffassung des Motionärs insofern, als auf adäquate Weise den internationalen Entwicklungen auch immer wieder Rechnung getragen werden muss.

Wenn wir nun davon ausgehen, dass wir heute im Jahre 2002 stehen und mit einer EU-Osterweiterung in den nächsten Jahren - aber sicher nicht vor 2004 - gerechnet werden kann, dann wird sich die Schweiz zu diesem Zeitpunkt sicher mit dieser Frage auch wieder auseinander setzen müssen. Wenn sich die EU gegenüber den Oststaaten öffnet, dann wird sich die Frage auch für die Schweiz stellen, ob wir mit unserem Personenfreizügigkeitsabkommen nur im Rahmen der bisherigen EU bleiben oder ob wir gegenüber den anderen Staaten auch eine entsprechende Öffnung vornehmen wollen.

Aus Sicht des Bundesrates ist es unter diesen Umständen nicht angezeigt, bereits heute eine Öffnung gegenüber diesen Staaten vorzunehmen. Das ist der Grund, weshalb wir die Motion auch nicht als Postulat entgegennehmen möchten, sondern sagen: Aufgrund dessen, was wir in unserem Ausländergesetz, das wir Ihnen am 8. März vorlegten, verankert haben, ist diese Motion abzulehnen.