Pantani Roberta · Nationalrat · 2016-09-14
Pantani Roberta · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14
Wortprotokoll
Im Block 3 geht es um einige Veränderungen, die markante Folgen für dieses Gesetz haben können.
Der Bundesrat will zuerst den Titel des Gesetzes modifizieren: von "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer" zu "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration", das heisst "Ausländer- und Integrationsgesetz".
Unserer Meinung nach braucht man diese Veränderung gar nicht. Dieses Gesetz ist ein Gesetz, das die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Schweiz regelt. Integration muss eine dieser Voraussetzungen sein, aber Integration ist nicht ein Begriff, der in das Gesetz eingefügt werden sollte. Mit dieser Vorlage hat man es geschafft, den Begriff der Integration in ein Bundesgesetz einzufügen. Die Integration ist keine Aufgabe des Staates. Sie ist eher eine Aufgabe, eine Pflicht der Ausländer, die in unserem Land leben und wohnen - nicht das Gegenteil.
Das Gleiche gilt für die Bestimmung in Artikel 58 des AuG. In diesem Fall schlagen wir vor, die Minderheit Rutz Gregor zu unterstützen, weil es keine staatliche Aufgabe ist, diese Aktivitäten zu entfalten. Der Bund finanziert die Kantone, um Integrationsprogramme sowie andere Aktivitäten zur Integration zu organisieren. Das führt aber zu paradoxen Situationen: Man bekommt das Geld, aber nur, wenn Kurse oder spezifische Veranstaltungen organisiert werden. Am Ende des Jahres beeilen sich Kantone und Gemeinden, um etwas zu erfinden, andernfalls verlieren sie die Beiträge. Wir sind gegen diese Verschwendung öffentlicher Gelder. Integrationspolitik kann auch mit anderen Mitteln realisiert werden und nicht nur durch eine reine Giesskannenpolitik.
In diesem Sinne ist auch unsere Position gegen den Antrag der Minderheit Romano zu Artikel 58c AuG. Dieser Artikel muss gestrichen werden. Man versteht gar nicht, warum der Arbeitgeber zur Integration seiner Arbeitnehmer beitragen sollte. Für den Arbeitgeber wird eine Pflicht eingeführt, die keinen Sinn hat. Der Arbeitgeber hat schon ein Interesse, gute und integrierte Arbeitnehmer zu haben, aber er muss sie nicht über die verschiedenen Förderungsangebote informieren und kann sie bei der Teilnahme an diesen Angeboten nicht unterstützen. Stellen Sie sich vor, von welchem Zeit- und Geldverlust wir hier sprechen! Der Arbeitgeber ist nicht ein Sozialarbeiter.
Zuletzt müssen wir zum Antrag der Minderheit Moret über die Einführung einer Übergangsbestimmung im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau Stellung nehmen. Obwohl ich immer für eine Gleichstellung von Frau und Mann bin und das anhand vieler Abstimmungen belegen kann, muss ich sagen, dass diese Bestimmung ganz unnötig und überflüssig ist. Die finanziellen Folgen, welche diese Bestimmung haben kann, werden gar nicht beachtet. Der Bund sollte spezifische Programme fördern, die Frauen im Berufsleben informieren und Frauen und Männer im Falle eines reduzierten Beschäftigungsgrads oder bei einem Unterbruch ihrer Erwerbstätigkeit unterstützen. Kurz: Der Bund sollte sich wieder wie eine gute Mutter um seine armen Kinder kümmern, sie finanzieren und am Ende jedes Jahres noch einen Bericht schreiben, in dem er die Qualität dieser Kurse und Programme evaluiert. Selbstverständlich wäre das alles gut. Es stört uns aber und ist für uns unverständlich, dass dieser Antrag von einem Mitglied einer Partei kommt, die sich immer für einen Abbau der Bürokratie und für eine liberale Gesellschaft einsetzt.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu unterstützen und die Anträge der Minderheit Romano und der Minderheit Moret abzulehnen.