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Hess Peter · Nationalrat · 2002-03-20

Hess Peter · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung zu Herrn Kaufmann: Ich habe Verständnis, dass Sie diese Motion bekämpfen bzw. schon damals Bekämpfung angemeldet haben. Nun aber eine Frage: Was haben Sie denn am vorletzten Montag gedacht, als Sie die Motion Leutenegger Oberholzer zusammen mit Herrn Blocher unterstützt haben? Haben Sie sich nicht von den gleichen Überlegungen leiten lassen, die Sie heute zur Bekämpfung dieser Motion anbringen?

Ich bin etwas konsequenter und werde auch diese Motion bekämpfen, und zwar aus folgenden Gründen: Ich habe als Anwalt verschiedentlich mit Aktiengesellschaften, vor allem mit kleineren Aktiengesellschaften, zu tun. Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass der Minderheitenschutz im schweizerischen Aktienrecht nicht optimal ausgestaltet ist. Es ist jedoch fraglich, ob wir uns nicht einer Illusion hingeben, wenn wir meinen, wir könnten den Minderheitenschutz mit gesetzlichen Bestimmungen der Art verbessern, wie sie Frau Leutenegger Oberholzer oder jetzt Herr Studer Heiner fordern.

Man muss sich vielmehr fragen, ob es richtig ist, dass sich Kleinanleger - Frau Hubmann hat von Kleinsparern gesprochen - nach wie vor dazu verleiten lassen, bei grossen Gesellschaften Aktien zu kaufen. Oder umgekehrt gefragt, Frau Hubmann: Glauben Sie denn wirklich, dass mit einem dieser in letzter Zeit beschlossenen Vorstösse die Rechte des Kleinaktionärs bei Swissair hätten verbessert werden können? Schon heute kann jeder Aktionär und jede Aktionärin an einer Generalversammlung das Wort ergreifen. Aber meinen Sie denn, dass Sie dem Kleinanleger mit der Erleichterung von Prozessführungsvorschriften, mit kostenlosen Prozessverfahren oder hier jetzt mit erleichterter Traktandierung wirklich ein Instrument in die Hand geben, mit dem er seine vermeintlichen Rechte wahrnehmen kann? Da müssen Sie offen sein und ihm empfehlen, keine Aktien zu erwerben, sondern auf Obligationen zu setzen; allerdings - das muss ich hier eingestehen - hätte auch dieser Rat bei der Swissair nicht genützt, der Kleinanleger hätte auch so falsch gelegen.

Nun aber zu den Kleingesellschaften: Man kann ja eine Unterscheidung vornehmen, aber das wird in der Motion Studer Heiner eben nicht gemacht. Er verlangt Änderungen nicht einfach nur für börsenkotierte Gesellschaften, sondern für alle Aktiengesellschaften. Und da muss ich Sie schon darauf hinweisen: In erster Linie schaffen Sie hier Futter für die Anwälte. Es gibt nichts Schlimmeres als Prozesse im Aktienrecht, d. h. unter zerstrittenen Aktionären. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass wir jetzt hingehen und den Aktionären noch mehr Streitmöglichkeiten geben. Zwar stimmt es, dass mit den hier aufgeführten Instrumenten mehr Mitsprachemöglichkeiten gegeben werden, es sind aber keine Instrumente, die zusätzliche Auseinandersetzungen vermeiden würden.

Wir haben bei der letzten Revision des Aktienrechtes darauf hingewiesen, dass gerade im kleinen und mittleren, im gewerblichen, im familiären Unternehmen - d. h. dort, wo es wenig Aktionäre sind - sehr wahrscheinlich nach wie vor der Aktionärsbindungsvertrag, die Vereinbarung unter den Aktionären über ein bestimmtes Mindestverhalten, den besten Schutz bringen kann - seien es Vereinbarungen über das Verhalten in der Generalversammlung, sei es über die Ausrichtung der Geschäftspolitik, sei es über die Ausrichtung von Mindestdividenden. Das sind effektive Schutzmassnahmen, auch wenn das Bundesgericht bei anderer Gelegenheit schon gesagt hat, dass der Minderheitsaktionär keinen Anspruch auf bestimmte vermögensrechtliche Schutzmassnahmen hat, weil er sich hier in einem Risikoumfeld befindet.

Ein letzter Gedanke zu dem, was hier konkret vorgeschlagen wird: Wie schon in der Motion Leutenegger Oberholzer Susanne kommt auch hier zum Ausdruck, dass der Verwaltungsrat seine Geschäftspolitik, seine Geschäftsstrategie der Generalversammlung offen legen muss, und Frau Hubmann hat unterstellt, dass man den Kleinaktionären die Gelegenheit geben müsse, über diese Geschäftsstrategie mitbestimmen zu können.

Wenn eine Aktiengesellschaft eine Übernahmestrategie beschliesst, glauben Sie denn wirklich, dass sie diese Übernahmestrategie den Aktionären vorlegen und warten kann, bis ihr dann ein weiterer Drittinteressent diese Gelegenheit schon weggeschnappt hat? Ich glaube, hier geben wir uns einer Illusion hin, wenn wir meinen, dass wir damit wirklich etwas zugunsten des Aktionärs tun.

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Wenn Sie sie als Postulat überweisen wollen, dann allenfalls, weil Sie das eben bei der Motion Leutenegger Oberholzer auch gemacht haben; aber korrekterweise müssten wir auch das Postulat ablehnen.