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Ritter Markus · Nationalrat · 2016-09-15

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Wir haben beim Entsendegesetz in Artikel 9 Absatz 2 noch eine Differenz zum Ständerat. Im Nationalrat haben wir bei diesem Artikel, bei diesem Absatz einer neuen Höhe der Ordnungsbusse zugestimmt, die nach oben angepasst wurde, und wir haben auch die Möglichkeit der Verhängung eines Dienstleistungsverbots formuliert. In der Fassung des Nationalrates kann nur die eine oder die andere Form der Strafe verhängt werden.

Der Ständerat hat nun mit einer neuen Bestimmung unter Buchstabe bbis die Möglichkeit geschaffen, dass die Strafen bei einem "besonders schwerwiegenden Verstoss" auch kumulativ verhängt werden können. Was sind solche besonders schwerwiegenden Fälle? Wir reden hier z. B. von Fällen mit sehr schwerwiegenden Lohnverstössen oder von Verstössen gegen die Vorschriften über die Arbeitssicherheit, beispielsweise wenn Leib und Leben gefährdet werden. In solchen Fällen sollen eine Ordnungsbusse und ein Dienstleistungsverbot verhängt werden können.

Der Entscheid des Ständerates macht Sinn, und die Notwendigkeit einer solchen Regelung lässt sich auch mit konkreten Zahlen belegen. Wir sprechen heute in der Schweiz von 80 000 Betrieben, die aus dem Ausland Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden - Sie haben richtig gehört: 80 000 Betriebe! Von diesen 80 000 Betrieben sind im Jahre 2015 nicht weniger als 4420 sanktioniert worden. Bei ungefähr einem Zehntel davon ist eine Dienstleistungssperre verfügt worden. Entgegen der Annahme, dass die Bussen im Ausland nicht bezahlt werden, konnte festgestellt werden, dass 80 bis 90 Prozent der Bussen auch im Ausland beglichen werden. Die Motivation liegt darin, dass diese Unternehmen, sollten sie die Busse nicht bezahlen, mit einer Dienstleistungssperre belegt werden.

Die Verschärfung des Ständerates in Artikel 9 ermöglicht es nun, dass eben korrekte Unternehmen und vor allem die einheimische Wirtschaft noch besser vor Missbräuchen und damit vor einer Verfälschung des Wettbewerbes geschützt werden. Es ist für uns sehr entscheidend, dass eben gerade die vielen Unternehmen aus dem Ausland, die sich nicht an unsere schweizerischen Gepflogenheiten und rechtlichen Vorschriften halten, auch entsprechend sanktioniert werden können. Wir haben, wie gesagt, 4400 Betriebe aus dem Ausland, die sich jährlich nicht an die Spielregeln halten und damit auch die Marktchancen unserer eigenen Wirtschaft und vor allem auch des Gewerbes unterlaufen. Hier dürfen, ja müssen wir auch für die Interessen unserer eigenen Wirtschaft kämpfen. Ich rufe alle auf, hier auch ein Bekenntnis zugunsten unserer eigenen Wirtschaft und des Gewerbes abzugeben.

Ein wirksames Entsendegesetz trägt viel dazu bei, dass im Wettbewerb der Unternehmen alle über gleich lange Spiesse verfügen und die Schweizer Wirtschaft nicht benachteiligt wird. Dabei kommt auch dem Erhalt unserer eigenen Arbeitsplätze in der Schweiz eine hohe Bedeutung zu.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen, diese letzte Differenz zum Ständerat auszuräumen und für einen fairen Wettbewerb hier in der Schweiz einzutreten.