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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-09-15

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Bei der Vorlage zum Entsendegesetz gibt es nach den Beratungen im Ständerat und in der WAK-NR noch eine Differenz. Der offene Punkt betrifft das Regime der Sanktionen.

Bevor ich mich dazu äussere, mache ich noch einen kurzen Kommentar zu den bisherigen Ergebnissen: Beide Räte haben der Erhöhung der maximalen Bussen von 5000 auf 30 000 Franken zugestimmt. Das ist aus Gründen der Abschreckung wichtig. Zudem wollen beide Räte, dass Normalarbeitsverträge in Zukunft leichter verlängert werden können. Hier hat es bisher eine Lücke gegeben, die damit nun geschlossen wird, das Prozedere der Verlängerung ist geklärt. Die Voraussetzungen für die Einführung von Normalarbeitsverträgen bleiben unverändert. Die Grünen begrüssen diese Beschlüsse. Das Lohndumping wird weiter erschwert, die Wirkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit erhöht. Die Politik nimmt damit Versprechen ernst, die sie der Bevölkerung bei der Einführung der bilateralen Verträge gemacht hat.

Nun zum heute noch offenen Punkt: Das geltende Recht sieht vor, dass die kantonalen Behörden bei geringfügigen Verstössen eine Busse aussprechen können, die neu bis zu 30 000 Franken betragen kann. Wenn Verstösse nicht geringfügig sind oder wenn eine Busse nicht bezahlt wird, kann ein Dienstleistungsverbot ausgesprochen werden. Neu will die Minderheit der vorberatenden Kommission wie der Ständerat eine dritte Stufe einführen: In Zukunft sollen in besonders schwerwiegenden Fällen sowohl eine Busse als auch eine Dienstleistungssperre verhängt werden können. Das ist unseres Erachtens verhältnismässig. Ohne eine Gesetzesänderung ist eine solche Kumulation nicht möglich. Die Änderung macht für uns Grüne auch Sinn. Die Schwere eines Vergehens muss sich auf die Höhe des Strafmasses auswirken. Je schwerwiegender ein Verstoss ist, umso härter muss die Sanktion sein können. Das Gesetz ist heute zu wenig differenziert und zu large. Ständerat Lombardi hat gestern in der anderen Kammer die Situation im Kanton Tessin eindrücklich geschildert. Der Schluss aus seinen Darlegungen [PAGE 1362] ist klar: Es braucht schärfere Massnahmen. Die Zustimmung zum Antrag der Minderheit macht diese möglich.

In der Kommission wurde behauptet, viele Bussen würden nicht bezahlt. Die Verwaltung hat das nicht bestätigt und Zahlen genannt: 80 bis 90 Prozent der Bussen würden beglichen, wurde gesagt. Daran wird sich nach unserer Einschätzung mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag nichts ändern. Viele ausländische Firmen sind interessiert, Aufträge in der Schweiz wahrzunehmen. Sie haben es vom Vertreter der Minderheit gehört: 80 000 Entsendebetriebe waren 2015 in der Schweiz tätig. Ihr Interesse wird erhalten bleiben. In diesem Sinne beantragen wir, der Minderheit zu folgen.

Erlauben Sie mir, noch zwei Bemerkungen zum Votum von Kollege Walter zu machen: Er hat erstens gesagt, es gehe nicht darum, diese Vorlage infrage zu stellen, wenn er hier opponiere. Die SVP-Delegation mit Kollege Walter hatte einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf diese Vorlage gestellt, und die SVP-Fraktion stimmte in der Gesamtabstimmung in der Sommersession gegen die Vorlage. Die zweite Bemerkung: Wenn Kollege Walter sagt, man müsse nach dem Grundsatz handeln, ein Verstoss sei ein Verstoss, dann entgegne ich darauf, wie ich es bereits dargelegt habe, dass mit der heutigen Gesetzesregelung ein Verstoss nicht einfach ein Verstoss ist, sondern je nach Schwere differenziert wird. Geringere Verstösse werden mit Bussen geahndet, schwerere Verstösse mit einer Dienstleistungssperre. Was die Minderheit jetzt will, ist, dass in besonders schwerwiegenden Fällen nicht nur entweder mit einer Busse oder mit einer Dienstleistungssperre sanktioniert werden kann, sondern sowohl als auch. Wie gesagt, das ist verhältnismässig. Es entspricht unseren Prinzipien, zum Beispiel auch jenen im Strafrecht.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.