Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2016-09-15
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Es ist unumstritten, dass die Berufsbildung einen essenziellen Pfeiler unseres dualen Bildungssystems darstellt. Sie liegt uns allen sehr am Herzen. Der Ständerat hat erfreulicherweise mehr Geld für die Berufsbildung bewilligt, und wir sind ihm heute gefolgt.
Umstritten ist allerdings die Frage, wie die Auszahlung der Beiträge erfolgen soll. Eine jährliche Auszahlung, ob mit oder ohne Gesuch, gemäss dem Antrag der Mehrheit der WBK-NR oder gemäss dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Einzelantrag Schilliger, lehnen wir ab. Der Bundesrat und der Antrag meiner Minderheit sehen klar eine Auszahlung der finanziellen Mittel erst nach Absolvieren der offiziellen Prüfung vor. Warum? Eine jährliche Auszahlung der finanziellen Mittel ist falsch, weil der Bund vorschüssig Beiträge an Personen für Weiterbildungskurse und Module leisten muss, ohne zu wissen, ob die Personen jemals die eidgenössische Prüfung absolvieren werden. Jeder Teilnehmer entscheidet frei, was er besuchen will und wie viele Kurse er besucht, bis er oder sie dann allenfalls eine Prüfung absolviert. Es besteht also eine akute Gefahr, dass mit der jährlichen Auszahlung in erster Linie berufsorientierte Weiterbildung mit Staatsgeldern finanziert wird. So könnte auch ein grosser Teil der zusätzlichen Mittel einfach in der Weiterbildung versanden und würde die beabsichtigten Destinatäre gar nie erreichen. Bei einer jährlichen Auszahlung kann nicht sichergestellt werden, dass die Richtigen unterstützt werden.
Eine jährliche Auszahlung der finanziellen Mittel ist auch deshalb falsch, weil der administrative Aufwand um ein Vielfaches steigen würde. Im Vollzug müsste geprüft werden, ob die Tausenden von Subventionsempfängern tatsächlich beabsichtigen, eine eidgenössische Prüfung zu absolvieren. Bei mehrjährigen Ausbildungen werden mehrere Auszahlungen getätigt werden müssen. Dies widerspricht den berechtigten Forderungen nach einem Abbau von Bürokratie in der Berufsbildung und in der Verwaltung generell. Ich hoffe, Kollege Giezendanner, der leider jetzt nicht hier ist, wird sich hier genauso leidenschaftlich gegen die Bürokratie wehren, wie er es vorhin beim Entsendegesetz getan hat. Es überrascht nämlich schon ein wenig und ist in der Tat auch widersprüchlich, dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die immer den Abbau von Bürokratie verlangen, diesen extremen Bürokratieausbau nun plötzlich nicht nur in Kauf nehmen wollen, sondern ihn sogar fordern.
Zu guter Letzt will man mit einer jährlichen Auszahlung der finanziellen Mittel Härtefälle vermeiden. Solche gibt es, und da soll auch geholfen werden. Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt werden Lösungen finden, um Vorfinanzierungen sicherzustellen und Härtefälle zu vermeiden. Härtefälle sind und bleiben aber glücklicherweise die Ausnahme. Sinn und Zweck eines guten Gesetzes ist es aber, die Regel zu definieren, und nicht, Partikularprobleme einzelner Berufe abzubilden.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die jährliche Auszahlung, ob mit oder ohne Gesuch, abzulehnen. Wir halten an der Version des Bundesrates fest und wollen die finanziellen Mittel ohne grossen Verwaltungsaufwand zielgerichtet einsetzen und wirklich die Leute unterstützen, die auch eine höhere Berufsbildung absolviert haben.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.