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Graf Maya · Nationalrat · 2016-09-15

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf der Zielgeraden eines wichtigen Anliegens, das wir alle gemeinsam bzw. die allermeisten von uns hier eingebracht haben und das uns allen wichtig ist. Denn soeben haben wir auch zur Stärkung der höheren Berufsbildung 100 Millionen Franken mehr gesprochen. Nun droht sich aber auf der Zielgeraden ein Fehler in das gewählte System der Subjektfinanzierung zur Stärkung der höheren Berufsbildung einzuschleichen. Damit würde die Wirkung, nämlich Absolventinnen und Absolventen von höheren Berufsbildungen finanziell zu entlasten und mehr Fachkräfte auszubilden, leider untergraben.

Um dies zu verstehen, ist es wichtig, noch einmal die Ausgangslage anzuschauen. Bei den höheren Fachprüfungen und bei den höheren Berufsbildungen handelt es sich um nonformale Bildung. Das heisst, vorbereitende Kurse sind nicht staatlich reglementiert. Erst das Absolvieren der Prüfung ergibt einen formalen Abschluss, die höhere Berufsbildung. Rund 80 Prozent der Nachfrager haben Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Angeboten. Es gibt über tausend verschiedene Kurse, die in dieser Vielfalt angeboten werden, und das soll so bleiben. Wir befinden uns in diesem Bereich, und bitte vergessen Sie das bei Ihren Entscheiden nicht; es ist nicht vergleichbar mit einer formalen Berufs- oder Hochschulausbildung.

Nun sollen gemäss dem Beschluss des Ständerates im Rahmen des von uns gewählten Prinzips der Subjektfinanzierung jährlich Beiträge ausbezahlt werden. Das hätte in diesem Bereich, wie ich Ihnen erklärt habe, verschiedene negative Effekte; die wichtigen finanziellen Mittel drohten gar zu versickern. Sie müssten auf über tausend verschiedene Kurse und Module verteilt werden, denn nur 20 Prozent der Module sind bis zu ihrem Abschluss, also bis zu einer höheren Qualifikation und Prüfung, klar geregelt.

In der Schweiz ist nur die eidgenössische Prüfung ein formaler Bildungsabschluss. Diese Freiheit soll, wie Sie wissen, auch bestehen bleiben. Weiterbildung und berufliche Höherqualifizierung könnten also bei der Ausrichtung jährlicher Beiträge zum Schaden aller nicht mehr unterschieden werden. Bürokratie und Giesskannensystem wären vorprogrammiert, und die wirklichen Absolventinnen und Absolventen - diejenigen, die es bis zur Prüfung geschafft haben - erhielten am Schluss weniger zurückbezahlt. Zudem will sicher niemand von uns, dass der Bund über tausend Kurse, auch solche privater Anbieter, in der ganzen Schweiz regeln [PAGE 1373] muss, damit die klare Unterscheidung zwischen Weiterbildungs- und Vorbereitungskursen möglich ist. Ganz bestimmt will niemand von Ihnen, dass die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer schon bei den ersten Kursen verpflichtet werden müssten, ihre Weiterbildung bis zu einer Berufsprüfung weiterzuführen. Schon gar niemand von uns möchte, dass wir bei einer jährlichen Auszahlung bezogenes Geld allenfalls zurückfordern müssten. Die grüne Fraktion will das alles nicht. Wir wollen das erfolgreiche, vielfältige und liberale System, das wir heute haben, behalten. Darum bin ich auch äusserst erstaunt, dass der Schweizerische Gewerbeverband sich mit Verve für die jährliche Auszahlung starkmacht.

Obwohl wir die berechtigten, aber spezifischen Probleme einzelner Branchen kennen und verstehen, ist es aus diesen Gründen falsch, das beschlossene System der Subjektfinanzierung zur Stärkung der höheren Berufsbildung nun mit diesem gutgemeinten Antrag auf jährliche Auszahlung zu untergraben. Sie wissen, wir Grünen sind die Ersten, die sich für mehr finanzielle Mittel für Bildung und Berufsbildung und für höhere Löhne für die Tieflohnberufe einsetzen. Dies betrifft vor allem Frauen; sie erhalten damit die Möglichkeit, durch Kurse eine höhere Qualifikation zu erlangen. Doch es ist hier nicht der richtige Ort, um das zu tun.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen daher, dem Bundesrat, dem Entscheid des Nationalrates vom 9. Juni 2016 und dem Antrag der Minderheit Gmür-Schönenberger zu folgen.